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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Workforce Management und reiner Zeiterfassung?

Zeiterfassung dokumentiert Anwesenheiten, Pausen und Zeitkonten und beantwortet damit primär die Frage, wer wann tatsächlich gearbeitet hat. Workforce Management ist deutlich breiter und umfasst zusätzlich die Bedarfsprognose, die vorausschauende Schicht- und Einsatzplanung sowie die automatische Regelprüfung gegen Arbeitsrecht und Tarifverträge. Die Zeiterfassung ist damit ein einzelner Baustein innerhalb des WFM und liefert die Ist-Daten, mit denen der geplante Soll-Einsatz abgeglichen wird. Wer nur Anwesenheiten erfassen muss, kommt mit einem reinen Zeitwirtschaftstool aus, während WFM erst im planungsintensiven Schicht- oder Servicebetrieb seinen Mehrwert entfaltet.

Brauche ich WFM zusätzlich zum HR-Modul?

Im echten Schichtbetrieb mit schwankendem Personalbedarf, etwa in Produktion, Logistik, Handel, Pflege oder Contact-Centern, ergänzt WFM das HR-Modul sinnvoll, weil ein klassisches HR-Modul vor allem Stammdaten, Verträge und Abrechnung abbildet, nicht aber die tägliche bedarfsorientierte Einsatzplanung. Im klassischen Bürobetrieb mit festen Arbeitszeiten reichen dagegen die Standardfunktionen vieler ERP- oder HR-Systeme meist aus. Ein praktischer Anhaltspunkt ist, ob Dienstpläne, Qualifikations-Matching und gesetzliche Ruhezeiten regelmäßig manuell jongliert werden müssen. In der Praxis variiert die genaue Ausgestaltung je nach Branche, Größenklasse und Customizing-Tiefe des konkreten ERP-Setups.

Welche arbeitsrechtlichen Vorgaben prüft ein WFM-System bei der Schichtplanung?

WFM-Systeme gleichen Dienstpläne automatisch mit dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie mit Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen ab. Zentrale Regeln sind die werktägliche Höchstarbeitszeit von grundsätzlich acht und ausnahmsweise bis zu zehn Stunden, die ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen zwei Schichten sowie die gesetzlichen Pausen von mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs und 45 Minuten bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit. Gute Systeme warnen bereits bei der Planung vor kritischen Konstellationen, etwa einem Frühdienst direkt nach einem Spätdienst, und verhindern so Verstöße im Vorfeld. Die Verantwortung für die korrekte Konfiguration und die Einhaltung bleibt jedoch beim Unternehmen, da abweichende tarifliche Regelungen hinterlegt werden müssen.

Muss der Betriebsrat bei der Schicht- und Dienstplanung mit WFM beteiligt werden?

Ja, in Betrieben mit Betriebsrat unterliegen Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG der zwingenden Mitbestimmung, während vorübergehende Verkürzungen oder Verlängerungen der betriebsüblichen Arbeitszeit unter § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG fallen. Das betrifft nicht nur abstrakte Arbeitszeitregelungen, sondern auch die konkrete Einteilung der Mitarbeitenden in Schichten und kurzfristige Dienstplanänderungen, etwa bei Krankheit. Da ein WFM-System personenbezogene Zeit- und Leistungsdaten verarbeitet, berührt seine Einführung zusätzlich das Mitbestimmungsrecht bei technischen Überwachungseinrichtungen nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. In der Praxis empfiehlt sich daher eine Betriebsvereinbarung, die Rahmenregeln und Planungsparameter festlegt und so tägliche Einzelabstimmungen reduziert.

Welche Anbieter und Branchen sind für WFM typisch?

WFM-Funktionen finden sich sowohl in breiten ERP- und HCM-Suiten von Anbietern wie SAP, Oracle, Microsoft oder Sage als auch bei spezialisierten Anbietern; im internationalen Markt gelten UKG, Workday, ADP und Dayforce als führend, im DACH-Raum ist ATOSS stark vertreten. Diese Nennungen dienen ausschließlich der Einordnung und stellen keine Wertung dar. Besonders relevant ist WFM in Branchen mit schwankendem oder rund um die Uhr laufendem Personalbedarf, etwa Einzelhandel, Pflege und Gesundheitswesen, Contact-Center, Produktion und Logistik. Welche Lösung passt, hängt vom Schichtmodell, der Mitarbeiterzahl, den branchenspezifischen Regeln und dem Integrationsbedarf in das bestehende ERP ab.

Was kostet eine WFM-Lösung?

Cloud-basiertes WFM wird häufig im Abo-Modell ab etwa 5 bis 15 EUR pro Mitarbeitendem und Monat angeboten, während On-Premise-Projekte inklusive Implementierung je nach Umfang im niedrigen bis mittleren sechsstelligen Bereich liegen können. Die reinen Lizenz- oder Abogebühren machen dabei oft nur einen Teil der Gesamtkosten aus; ein erheblicher Anteil entfällt auf Implementierung, Customizing, Regelkonfiguration, Schulung und Datenmigration. Cloud-Modelle senken die anfänglichen Investitionen, verschieben Kosten aber dauerhaft in die laufenden Betriebsausgaben. Da die Spannen stark von Branche, Schichtkomplexität und Integrationstiefe abhängen, sind belastbare Zahlen nur über ein konkretes Angebot zu ermitteln.