Häufig gestellte Fragen
Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen IFRS und HGB?
Der grundlegende Unterschied liegt in der Zielsetzung: Das HGB ist vom Vorsichtsprinzip geprägt und dient dem Gläubigerschutz, weshalb Vermögen grundsätzlich höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt wird und stille Reserven entstehen können. Die IFRS sind dagegen kapitalmarktorientiert und sollen Investoren ein realitätsnahes Bild vermitteln, was eine stärkere Orientierung an Zeitwerten (fair value) bedeutet. Konkrete Folgen zeigen sich etwa bei Entwicklungskosten (IFRS-Aktivierungspflicht nach IAS 38 statt HGB-Wahlrecht), beim Geschäfts- oder Firmenwert (IFRS-Impairment-Test statt planmäßiger HGB-Abschreibung) und beim Leasing (IFRS 16 bilanziert nahezu alle Verträge beim Leasingnehmer). Tendenziell fällt das HGB-Ergebnis dadurch konservativer aus als ein vergleichbarer IFRS-Abschluss.
Welche Unternehmen müssen in Deutschland nach IFRS bilanzieren?
Verpflichtend nach IFRS ist in der EU nur der Konzernabschluss kapitalmarktorientierter Mutterunternehmen, also Gesellschaften, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt gehandelt werden; die Grundlage bilden § 315e Abs. 1 und 2 HGB in Verbindung mit der EU-Verordnung 1606/2002. Nicht kapitalmarktorientierte konzernabschlusspflichtige Mütter haben nach § 315e Abs. 3 HGB ein Wahlrecht, ihren Konzernabschluss freiwillig nach IFRS aufzustellen. Der handelsrechtliche Einzelabschluss bleibt in Deutschland jedoch immer HGB-pflichtig, weil er die Basis für Steuern und Gewinnausschüttungen bildet. In der Praxis wenden auch viele nicht börsennotierte Mittelständler IFRS an, wenn internationale Banken, Investoren oder eine ausländische Konzernmutter dies verlangen.
Ersetzt ein IFRS-Abschluss den HGB-Abschluss?
Nein, der IFRS-Abschluss ersetzt den handelsrechtlichen Einzelabschluss in Deutschland nicht. Selbst kapitalmarktorientierte Konzerne, die ihren Konzernabschluss verpflichtend nach IFRS aufstellen, müssen für jede einzelne Gesellschaft weiterhin einen HGB-Einzelabschluss erstellen. Dieser dient über das Maßgeblichkeitsprinzip als Grundlage für die Steuerbilanz sowie für die Bemessung von Ausschüttungen an die Gesellschafter, da ein IFRS-Abschluss hierfür nicht maßgeblich ist. In der Folge führen IFRS-bilanzierende Unternehmen meist eine parallele Rechnungslegung, bei der derselbe Geschäftsvorfall in zwei Wertgerüsten geführt wird.
Wie unterstützt ein ERP-System die parallele Rechnungslegung nach HGB und IFRS?
Moderne Finanzmodule bilden die parallele Rechnungslegung über getrennte Ledger oder Bewertungsbereiche ab, in denen ein Geschäftsvorfall einmal erfasst und automatisch nach mehreren Standards bewertet wird. In SAP S/4HANA etwa werden für jeden Rechnungslegungsstandard eigene Ledger und in der Anlagenbuchhaltung eigene Bewertungsbereiche definiert, sodass Abschreibungen, Leasing nach IFRS 16 oder die Goodwill-Behandlung getrennt für HGB und IFRS berechnet werden. Wichtig sind außerdem integrierte Konsolidierungsfunktionen, eine saubere Behandlung von Intercompany-Beziehungen und ein lückenloser Audit-Trail, der jede Bewertung nachvollziehbar macht. Fehlt diese echte Mehrwertigkeit im Hauptbuch, entstehen aufwendige und prüfungskritische manuelle Überleitungen in Nebensystemen.
Wie aufwendig ist eine Umstellung von HGB auf IFRS?
Eine IFRS-Umstellung ist erfahrungsgemäß deutlich aufwendiger als ein reiner HGB-Abschluss, weil mehr Fachpersonal, umfangreichere Anhangangaben und tiefere Prüfungen erforderlich sind; in der Fachliteratur werden die laufenden Kosten teils um ein Mehrfaches höher als bei einem vergleichbaren HGB-Abschluss eingeschätzt. Hinzu kommt, dass parallel weiterhin ein HGB-Einzelabschluss für Steuern und Ausschüttungen geführt werden muss, sodass faktisch doppelter Aufwand entsteht. Auf der Nutzenseite stehen ein besserer Zugang zu internationalen Kapitalgebern und höhere Transparenz für Investoren. Ob sich die Umstellung lohnt, sollte daher über eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse entschieden werden, die auch die Abbildbarkeit im ERP-System einbezieht.
Sind IFRS und US-GAAP dasselbe?
Nein, IFRS und US-GAAP sind zwei eigenständige Regelwerke, auch wenn beide kapitalmarktorientiert sind und der Information von Investoren dienen. Die IFRS werden vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben und sind in der EU für kapitalmarktorientierte Konzernabschlüsse maßgeblich, während die US-GAAP vom US-amerikanischen FASB stammen und primär für in den USA notierte Unternehmen gelten. Inhaltlich unterscheiden sich beide etwa in Detailfragen der Umsatzrealisierung, der Vorratsbewertung (LIFO ist nach US-GAAP zulässig, nach IFRS verboten) oder der Behandlung von Entwicklungskosten. Für Unternehmen mit US-Bezug kann daher zusätzlich zu HGB und IFRS noch ein dritter Bewertungsmaßstab relevant werden, was die Anforderungen an die Mehr-Standard-Fähigkeit des ERP-Systems weiter erhöht.
