DMS-Archivierung – revisionssicher und GoBD-konform

Eine revisionssichere DMS-Archivierung erfüllt die Anforderungen von GoBD, AO §147, HGB §257 und Branchenvorgaben — Unveränderbarkeit, Vollständigkeit, Lesbarkeit über die Aufbewahrungsfrist (mind. 6–10 Jahre, im Pharma-Bereich oft 30 Jahre).

Anforderungen

  • Unveränderbarkeit: WORM (Write Once Read Many) oder kryptographische Hashes
  • Vollständigkeit: keine Lücken, lückenlose Protokollierung
  • Lesbarkeit: PDF/A, Migrations-Strategie für die Aufbewahrungsfrist
  • Audit-Logs: Wer hat was wann gemacht?
  • Backup und Disaster Recovery

Aufbewahrungsfristen (DE)

  • 10 Jahre: Buchungsbelege, Bilanzen, Inventare, Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen
  • 6 Jahre: Geschäfts- und Handelsbriefe
  • 2 Jahre: Kassenbelege im Privathandel
  • 30 Jahre: bestimmte Pharma- und Medizintechnik-Dokumente

Zertifizierungen

Wichtigste DMS-Audits: IDW PS 880 (Wirtschaftsprüfer-Testat), VOI-Zertifikat, TR-RESISCAN (BSI für ersetzendes Scannen). Hersteller wie ELO, DocuWare, d.velop, kbus, M-Files haben passende Testate.

Häufige Fragen

Reicht ein normales DMS für Revisionssicherheit?

Nein. Es muss konfiguratorisch und prozessual revisionssicher betrieben werden. Eine Verfahrensdokumentation ist Pflicht.

Was ist mit E-Mails?

Geschäftsrelevante E-Mails sind 6–10 Jahre aufzubewahren — am besten via Email-Archiv-Anbindung ans DMS.

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