GoBD-Verfahrensdokumentation – die unterschätzte Pflicht

Eine GoBD-konforme Verfahrensdokumentation beschreibt sämtliche steuerrelevanten IT-Prozesse eines Unternehmens — von der Belegerfassung bis zur Archivierung. Sie ist nach den GoBD verpflichtend und das erste, was ein Betriebsprüfer sehen will. Wer keine hat, riskiert Schätzungen oder Hinzuschätzungen.

Pflichtinhalte

  • Allgemeiner Teil: Unternehmensbeschreibung, IT-Landschaft
  • Anwenderdokumentation: wie Anwender Belege erfassen, prüfen, freigeben
  • Technische Dokumentation: Systeme, Schnittstellen, Datenbanken
  • Betriebsdokumentation: Backup, Wiederherstellung, Berechtigungen
  • Internes Kontrollsystem (IKS)
  • Versionsmanagement: jede Änderung dokumentiert

Häufige Mängel

  • Doku existiert nicht oder ist veraltet
  • Keine Versionierung
  • Mangelhafte Beschreibung von Schnittstellen (DATEV, Banken, Kassen)
  • Keine Beschreibung des Berechtigungskonzepts
  • Lückenhafte Backup-/Recovery-Dokumentation

Erstellung in der Praxis

Die IDW-PS-880-Templates sowie Verbandsmuster (BDU, DStV) sind solide Startpunkte. Realistischer Erstellungsaufwand: 5–15 Tage für mittelständische Unternehmen, plus jährliche Aktualisierung. Tools wie QuickDoc, BSI IT-Grundschutz-Tools oder spezielle GoBD-Tools von DATEV erleichtern die Pflege.

Häufige Fragen

Was passiert ohne Verfahrensdoku in der Betriebsprüfung?

Im Worst Case: Verwerfung der Buchführung und Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. Strafzuschläge sind möglich.

Wer schreibt die Verfahrensdoku?

Idealerweise eine interne Person mit IT- und Steuer-Verständnis, oft unterstützt durch externen Steuerberater oder GoBD-Berater.

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