Anlagenbuchhaltung – AfA, IFRS, GoBD
Die Anlagenbuchhaltung verwaltet alle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens — von Maschinen über Fahrzeuge bis zu IT-Hardware. Sie steuert Aktivierung, Abschreibung (AfA), Umbuchungen und Anlagenabgänge nach handelsrechtlichen (HGB) und steuerrechtlichen Vorgaben.
Kernfunktionen
- Anlagestammdaten mit Anschaffungskosten, Nutzungsdauer, Buchwert
- Abschreibungs-Methoden: linear, degressiv, leistungsabhängig
- Mehrere Bewertungssichten: HGB, IFRS, Steuerrecht, Konzern
- Anlagenspiegel nach §284 HGB
- Anlagen-Inventur mit Barcode-Scanner
- Investitionsplanung mit Budget-Reservierung
HGB vs IFRS
Unter HGB werden Anlagen klassisch zu Anschaffungskosten bewertet, planmäßig abgeschrieben und nur bei Wertminderung außerplanmäßig korrigiert. Unter IFRS sind Komponentenansatz, regelmäßige Werthaltigkeitstests (Impairment-Tests) und teils zeitwertbasierte Bewertung möglich. ERP-Systeme im Mittelstand bilden beide Sichten parallel ab.
Leasing nach IFRS 16
Seit IFRS 16 müssen praktisch alle Leasingverträge bilanziert werden — als Right-of-Use-Asset und Leasing-Verbindlichkeit. Das ERP muss diese Bilanzierung systemseitig unterstützen, idealerweise mit automatischer Berechnung und Verbuchung.
Häufige Fragen
- Welche AfA-Methode ist Standard?
In Deutschland klassisch linear nach amtlichen Tabellen. Degressive AfA war 2020-2022 zeitweise wieder zulässig.
- Brauche ich IFRS-Anlagenbuchhaltung?
Pflicht für börsennotierte Konzerne. Optional für mittelständische Tochtergesellschaften internationaler Konzerne.
