Die Anlagenbuchhaltung verwaltet alle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens — von Maschinen über Fahrzeuge bis zu IT-Hardware. Sie steuert Aktivierung, Abschreibung (AfA), Umbuchungen und Anlagenabgänge nach handelsrechtlichen (HGB) und steuerrechtlichen Vorgaben.
Kernfunktionen
Anlagestammdaten mit Anschaffungskosten, Nutzungsdauer, Buchwert
Unter HGB werden Anlagen klassisch zu Anschaffungskosten bewertet, planmäßig abgeschrieben und nur bei Wertminderung außerplanmäßig korrigiert. Unter IFRS sind Komponentenansatz, regelmäßige Werthaltigkeitstests (Impairment-Tests) und teils zeitwertbasierte Bewertung möglich. ERP-Systeme im Mittelstand bilden beide Sichten parallel ab.
Leasing nach IFRS 16
Seit IFRS 16 müssen praktisch alle Leasingverträge bilanziert werden — als Right-of-Use-Asset und Leasing-Verbindlichkeit. Das ERP muss diese Bilanzierung systemseitig unterstützen, idealerweise mit automatischer Berechnung und Verbuchung.
Praxis-Beispiel
Die Anlagenbuchhaltung im ERP verwaltet das Anlagevermögen — Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge, IT-Equipment. Pro Anlage werden Anschaffungs-Wert, Nutzungs-Dauer, Abschreibungs-Methode (linear, degressiv) und ggf. Sonder-Abschreibungen geführt. Monatliche Abschreibungs-Buchungen werden automatisch generiert, Anlagen-Zugänge und -Abgänge dokumentiert, Inventur-Listen für die Bilanz erstellt. Bei mittleren Unternehmen mit 500-2.000 Anlagen ist das ohne ERP-Modul nicht effizient zu bewältigen.
Was unterscheidet Handels- und Steuer-Anlagenbuchhaltung? Handelsbilanz folgt HGB-Regeln (vorsichtige Bewertung), Steuerbilanz EStG (steuer-optimal). Häufig sind beide Werte parallel zu führen — moderne ERPs unterstützen das im Standard. Wie wird Aktivierung-Threshold gehandhabt? Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 € netto können sofort abgeschrieben werden. Sammel-Posten zwischen 250 € und 1.000 € als Pool. Das ERP wendet diese Regeln automatisch an.