Anlagenbuchhaltung – AfA, IFRS, GoBD

Die Anlagenbuchhaltung verwaltet alle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens — von Maschinen über Fahrzeuge bis zu IT-Hardware. Sie steuert Aktivierung, Abschreibung (AfA), Umbuchungen und Anlagenabgänge nach handelsrechtlichen (HGB) und steuerrechtlichen Vorgaben.

Kernfunktionen

  • Anlagestammdaten mit Anschaffungskosten, Nutzungsdauer, Buchwert
  • Abschreibungs-Methoden: linear, degressiv, leistungsabhängig
  • Mehrere Bewertungssichten: HGB, IFRS, Steuerrecht, Konzern
  • Anlagenspiegel nach §284 HGB
  • Anlagen-Inventur mit Barcode-Scanner
  • Investitionsplanung mit Budget-Reservierung

HGB vs IFRS

Unter HGB werden Anlagen klassisch zu Anschaffungskosten bewertet, planmäßig abgeschrieben und nur bei Wertminderung außerplanmäßig korrigiert. Unter IFRS sind Komponentenansatz, regelmäßige Werthaltigkeitstests (Impairment-Tests) und teils zeitwertbasierte Bewertung möglich. ERP-Systeme im Mittelstand bilden beide Sichten parallel ab.

Leasing nach IFRS 16

Seit IFRS 16 müssen praktisch alle Leasingverträge bilanziert werden — als Right-of-Use-Asset und Leasing-Verbindlichkeit. Das ERP muss diese Bilanzierung systemseitig unterstützen, idealerweise mit automatischer Berechnung und Verbuchung.

Häufige Fragen

Welche AfA-Methode ist Standard?

In Deutschland klassisch linear nach amtlichen Tabellen. Degressive AfA war 2020-2022 zeitweise wieder zulässig.

Brauche ich IFRS-Anlagenbuchhaltung?

Pflicht für börsennotierte Konzerne. Optional für mittelständische Tochtergesellschaften internationaler Konzerne.

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