Chargenrückverfolgung – Tracking in regulierten Branchen
Die Chargenrückverfolgung dokumentiert lückenlos, woher Material stammt, wie es verarbeitet wurde und wohin Endprodukte verkauft wurden. Verlangt nach EU-VO 178/2002 (Lebensmittel), EU-MDR (Medizintechnik), §17 ArzMG (Pharma) und vielen Branchenregulierungen.
Vorwärts vs. Rückwärts
- Rückwärts (One Step Back): Welcher Lieferant, welche Charge?
- Vorwärts (One Step Forward): Welcher Kunde hat welche Charge erhalten?
Bei Rückrufen muss das ERP innerhalb von Minuten alle betroffenen Chargen + Empfänger ausgeben können.
ERP-Implementation
Chargen werden im ERP per Charge-Pflichtkennzeichen geführt. Buchungen verknüpfen Eingang→Verarbeitung→Ausgang. Reporting per Charge-Stammbaum oder Charge-Verwendungsnachweis.
Häufige Fragen
- Wie schnell muss Rückverfolgung verfügbar sein?
EU-VO 178/2002 verlangt 'unverzüglich'. Branchenüblich: maximal 4 Stunden für Vollabfrage.
