Chargenrückverfolgung – Tracking in regulierten Branchen

Die Chargenrückverfolgung dokumentiert lückenlos, woher Material stammt, wie es verarbeitet wurde und wohin Endprodukte verkauft wurden. Verlangt nach EU-VO 178/2002 (Lebensmittel), EU-MDR (Medizintechnik), §17 ArzMG (Pharma) und vielen Branchenregulierungen.

Vorwärts vs. Rückwärts

  • Rückwärts (One Step Back): Welcher Lieferant, welche Charge?
  • Vorwärts (One Step Forward): Welcher Kunde hat welche Charge erhalten?

Bei Rückrufen muss das ERP innerhalb von Minuten alle betroffenen Chargen + Empfänger ausgeben können.

ERP-Implementation

Chargen werden im ERP per Charge-Pflichtkennzeichen geführt. Buchungen verknüpfen Eingang→Verarbeitung→Ausgang. Reporting per Charge-Stammbaum oder Charge-Verwendungsnachweis.

Häufige Fragen

Wie schnell muss Rückverfolgung verfügbar sein?

EU-VO 178/2002 verlangt 'unverzüglich'. Branchenüblich: maximal 4 Stunden für Vollabfrage.

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