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Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Order-to-Cash (O2C) genau?

Order-to-Cash (O2C) bezeichnet den durchgängigen Geschäftsprozess vom Eingang eines Kundenauftrags über Lieferung und Fakturierung bis zum vollständig verbuchten Zahlungseingang. Der Begriff fasst alle Teilschritte zusammen, mit denen ein Unternehmen eine Bestellung annimmt, erfüllt, in Rechnung stellt und das daraus entstehende Geld einzieht. Im ERP-System wird O2C als zusammenhängende Belegkette abgebildet, in der Vertrieb, Logistik und Finanzbuchhaltung auf denselben Stammdaten aufsetzen. Damit zählt O2C zu den zentralen End-to-End-Prozessen, an denen sich die Integrationstiefe einer Lösung gut beurteilen lässt.

Welche Schritte umfasst der Order-to-Cash-Prozess?

Ein vollständiger O2C-Zyklus gliedert sich typischerweise in mehrere aufeinanderfolgende Phasen: Auftragserfassung inklusive Bonitäts- und Kreditlimitprüfung, Verfügbarkeitsprüfung, Kommissionierung und Versand, Fakturierung, Forderungsmanagement mit Mahnwesen sowie Zahlungseingang und Verbuchung. Jeder Beleg wird dabei aus dem vorhergehenden abgeleitet, sodass aus dem Auftrag Lieferschein und Rechnung und daraus die offene Forderung entstehen. Beteiligt sind in der Praxis mehrere Bereiche, darunter Vertrieb, Kreditmanagement, Logistik und Debitorenbuchhaltung. Die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Schritte hängt von Branche, Unternehmensgröße und dem gewählten ERP-Setup ab.

Welche KPIs misst man im Order-to-Cash-Prozess?

Die wichtigste Kennzahl ist die Außenstandsdauer beziehungsweise Days Sales Outstanding (DSO), die zeigt, wie viele Tage durchschnittlich zwischen Rechnungsstellung und Zahlungseingang vergehen. Sie wird vereinfacht als Forderungsbestand geteilt durch den Umsatz, multipliziert mit der Anzahl der Tage des Betrachtungszeitraums berechnet. Ein niedriger DSO bedeutet, dass ein Unternehmen Umsätze schneller in Liquidität umwandelt, während ein hoher Wert auf Zahlungsprobleme oder Prozessschwächen hindeuten kann. Daneben werden häufig die Auftragsdurchlaufzeit, die Quote automatisch zugeordneter Zahlungen und der Anteil fehlerfreier Rechnungen herangezogen, deren sinnvolle Zielwerte stark von Branche und Geschäftsmodell abhängen.

Wie lässt sich der Order-to-Cash-Prozess automatisieren?

Automatisierung setzt vor allem an den Übergängen der Belegkette an, etwa durch automatische Auftragsanlage aus Webshops, Marktplätzen oder EDI-Verbindungen, regelbasierte Rechnungserstellung und automatischen Abgleich von Zahlungseingängen mit offenen Posten. Wiederkehrende Prüfungen wie Kreditlimit- und Verfügbarkeitskontrollen sowie das gestufte Mahnwesen lassen sich über eine Workflow-Engine steuern. Erfolgskritisch ist dabei meist weniger der Funktionsumfang als die Qualität der Debitoren- und Artikelstammdaten sowie klar definierte Freigabe- und Mahnregeln. Der erreichbare Automatisierungsgrad variiert je nach Branche, Größenklasse und Customizing-Tiefe des konkreten ERP-Setups erheblich.

Was ist der Unterschied zwischen Order-to-Cash und Procure-to-Pay?

Order-to-Cash ist auf die Kundenseite ausgerichtet und betrifft eingehende Aufträge, ausgehende Lieferungen und die daraus resultierenden Umsätze und Forderungen. Procure-to-Pay ist das spiegelbildliche Pendant auf der Lieferantenseite und reicht vom internen Bedarf über Bestellung und Wareneingang bis zur Zahlung an Lieferanten. O2C wirkt damit auf die Einnahmen- und Liquiditätsseite, während Procure-to-Pay die Ausgabenseite abbildet. Vom periodischen Finanzabschluss grenzen sich beide ab, da Record-to-Report die operativen Daten aus O2C und Procure-to-Pay nachgelagert konsolidiert und auswertet.

Wie wirkt sich die E-Rechnungspflicht auf den O2C-Prozess aus?

Die Fakturierung als Teilschritt des O2C-Prozesses ist von der deutschen E-Rechnungspflicht direkt betroffen. Die Pflicht, strukturierte E-Rechnungen empfangen zu können, gilt im inländischen B2B-Bereich bereits seit dem 1. Januar 2025 ohne Übergangsfrist, während für den Versand gestufte Fristen gelten. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro E-Rechnungen ausstellen, ab dem 1. Januar 2028 sind grundsätzlich alle Unternehmen verpflichtet. Als rechtskonform gelten dabei nur strukturierte Formate, die der europäischen Norm EN 16931 entsprechen, etwa XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.x in den EN-16931-konformen Profilen; konkrete Pflichten sollten Unternehmen im Einzelfall steuerlich prüfen lassen.