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Häufig gestellte Fragen

Ist eine PDF-Rechnung schon eine E-Rechnung?

Nein. Eine reine PDF-Rechnung ist im Sinne der neuen Definition keine E-Rechnung, da sie nicht strukturiert maschinell verarbeitet werden kann. Eine E-Rechnung muss ein strukturiertes Format haben (xRechnung als reines XML oder ZUGFeRD als hybrides PDF mit eingebettetem XML).

Praxis-Relevanz und Implementierungs-Aufwand hängen stark von der bestehenden System-Landschaft und den abzubildenden Geschäftsprozessen ab.

Welche Übergangsfristen gelten in Deutschland?

Seit 1. Januar 2025 müssen alle B2B-Empfänger in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Der verpflichtende Versand greift gestaffelt: ab 2027 für Unternehmen mit über 800.000 Euro Umsatz, ab 2028 für alle übrigen Unternehmen. Bis dahin sind weiterhin sonstige Formate mit Zustimmung des Empfängers zulässig.

Wie wird eine E-Rechnung archiviert?

E-Rechnungen sind im Originalformat (XML bzw. PDF/A-3) zehn Jahre revisionssicher, unverändert und maschinell auswertbar aufzubewahren. Die Anforderungen ergeben sich aus § 14b UStG und den GoBD.

Die genaue Umsetzung dieses Begriffs variiert je nach ERP-System und Branche -- entsprechend sollte die konkrete Ausprägung mit dem jeweiligen Anbieter abgestimmt werden.

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