Häufig gestellte Fragen
Was ist eine permanente Inventur?
Bei der permanenten Inventur wird der Lager-Bestand über das gesamte Geschäftsjahr verteilt körperlich aufgenommen — nicht einmal am Stichtag. Voraussetzung ist eine zuverlässige Bestands-Buchführung im ERP-System.
Welche gesetzlichen Grundlagen gelten?
Die permanente Inventur ist in § 241 Absatz 2 HGB geregelt. Sie ist als Inventur-Verfahren anerkannt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind — insbesondere eine lückenlose Bestands-Buchführung und maximal 12 Monate zwischen Zählungen pro Artikel.
Was sind die Vorteile gegenüber der Stichtags-Inventur?
Keine Betriebs-Unterbrechung am Jahresende, bessere Zähl-Genauigkeit ohne Zeitdruck, frühe Differenz-Erkennung, optimierte Personal-Auslastung und höhere Datenqualität durch kontinuierliche Korrekturen.
Welche ERP-Funktionen sind nötig?
Ein Zähl-Listen-Generator, mobile Barcode-Erfassung, Differenzen-Auswertung mit ABC-Klassifikation, Genehmigungs-Workflows für Korrektur-Buchungen, lückenloser Audit-Trail und konfigurierbare Inventur-Verfahren pro Lager-Bereich.
Akzeptiert der Wirtschaftsprüfer eine permanente Inventur?
Ja, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und das Verfahren in der Verfahrens-Dokumentation beschrieben ist. Wirtschaftsprüfer prüfen besonders die Vollständigkeit der Bestands-Buchführung und die Dokumentation der Zähl-Differenzen.
