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Häufig gestellte Fragen

Was leistet ein ERP zusätzlich zum Krankenhausinformationssystem (KIS)?

Während das KIS Patienten, Behandlungen, Diagnosen und die klinische Dokumentation führt, deckt das ERP die kaufmännische und logistische Seite ab: Beschaffung, Materialwirtschaft, Anlagen, Finanzen, Controlling und Personalwesen. Beide Welten sind über Schnittstellen verbunden, etwa zur fallbezogenen Kostenrechnung oder zur Versorgung von Stationen und OP-Bereichen mit Medizinprodukten und Arzneimitteln. In vielen Häusern ist das ERP damit das Steuerungsinstrument für Wirtschaftlichkeit, während das KIS die Versorgungsprozesse abbildet. Die genaue Aufgabenteilung variiert je nach Trägerstruktur, Größenklasse und Customizing-Tiefe des konkreten Setups.

Sind ERP-Investitionen über das KHZG noch förderfähig?

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) stellte über den Krankenhauszukunftsfonds bis zu rund 4,3 Milliarden Euro von Bund und Ländern über elf Fördertatbestände bereit, von denen ERP-nahe Komponenten – etwa digitales Medikationsmanagement, Beschaffung oder Patientenportalintegration – grundsätzlich förderfähig sein konnten. Die Antragstellung ist allerdings ausgelaufen: Maßnahmen mussten nach der Fristverlängerung in der Regel bis Ende 2025 beauftragt sein, und die Schlussverwendungsnachweise sind über die Länder bis spätestens 31. August 2026 dem Bundesamt für Soziale Sicherung vorzulegen. Wer die geforderten digitalen Dienste nicht nachweisen kann, riskiert ab 2026 einen budgetwirksamen Digitalisierungsabschlag von bis zu zwei Prozent auf die DRG-Erlöse. Für neue Vorhaben rückt damit der Krankenhaustransformationsfonds nach dem KHVVG in den Vordergrund.

Wie unterstützt der Krankenhaustransformationsfonds nach dem KHVVG ERP-Projekte?

Der Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) ist der wesentliche Nachfolger des KHZG und stellt für den Zeitraum 2026 bis 2035 ein Volumen von bis zu 50 Milliarden Euro bereit, das ursprünglich je zur Hälfte aus Bundes- und Landesmitteln aufgebracht werden sollte und durch das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) seit April 2026 in Aufteilung und Bundesfinanzierung nachjustiert wurde. Anders als das stark digitalisierungsorientierte KHZG zielt er primär auf die strukturelle Neuordnung der Krankenhauslandschaft, etwa Standortkonzentration, Zentrenbildung und Umwandlung von Einrichtungen. Digitalisierung und damit auch ERP- und Beschaffungslösungen sind dabei als integraler Bestandteil größerer Transformationsvorhaben förderfähig, nicht als isolierte IT-Maßnahme. Die konkreten Fördertatbestände und Antragswege werden über die Bundesländer abgewickelt und durch begleitende Gesetze fortlaufend angepasst.

Welche Rolle spielt UDI in der Implantatverwaltung eines Klinik-ERP?

Die Unique Device Identification (UDI) nach der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) ist für Medizinprodukte und insbesondere Implantate verpflichtend und muss eine lückenlose Rückverfolgbarkeit vom Hersteller bis zum Patienten ermöglichen. Das ERP sollte UDI daher in Stammdaten, Wareneingang, Lagerbewegungen und im OP-Verbrauch fortschreiben, um Rückrufmanagement und Patientenschutz zu unterstützen. Auf europäischer Ebene werden die ersten Module der Datenbank EUDAMED ab dem 28. Mai 2026 verpflichtend, in Deutschland kommt die Meldepflicht an das Implantateregister Deutschland hinzu, das sich seit Anfang 2025 im Regelbetrieb befindet. Kritisch sind dabei die Schnittstellen des ERP zu OP-Dokumentations-, Sterilgut- und Beschaffungssystemen sowie zu diesen Registern.

Welche IT-Sicherheits- und Datenschutzanforderungen muss ein Krankenhaus-ERP erfüllen?

Alle Krankenhäuser sind seit dem 1. Januar 2022 nach § 75c SGB V verpflichtet, ihre IT-Sicherheit nach dem Stand der Technik aufzubauen und mindestens alle zwei Jahre fortzuschreiben, wofür der branchenspezifische Sicherheitsstandard (B3S) der Deutschen Krankenhausgesellschaft als Grundlage dient. Häuser oberhalb der KRITIS-Schwelle von 30.000 vollstationären Fällen pro Jahr unterliegen zusätzlich den Pflichten des BSI-Gesetzes, etwa Registrierung beim BSI, Meldewesen und einem Nachweis geeigneter Sicherheitsmaßnahmen alle zwei Jahre. Das ERP muss diese Vorgaben über ein belastbares Berechtigungs- und Audit-Konzept abbilden und zugleich die Anforderungen der DSGVO sowie der Landeskrankenhaus- und Patientendatenschutzgesetze einhalten. Diese Aspekte gewinnen bei Cloud-Strategien zusätzlich an Gewicht und sollten früh in die Auswahl einfließen.

Was bedeutet die InEK-Kalkulation für das Controlling im ERP?

Die InEK-Kalkulation ist das vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus vorgegebene Verfahren, mit dem Kalkulationskrankenhäuser die Fallkosten je DRG nach einem einheitlichen Kalkulationshandbuch auf Vollkostenbasis ermitteln. Im ERP setzt das eine InEK-konforme Kostenarten- und Kostenstellenrechnung voraus, die Material-, Personal- und Sachkosten verursachungsgerecht auf den einzelnen Behandlungsfall verteilt. Daraus lassen sich Deckungsbeiträge pro DRG und Fachabteilung ableiten, was angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage vieler Häuser und der laufenden Krankenhausreform zentral für die Steuerung ist. Eine saubere Datenbasis aus Materialwirtschaft und Beschaffung ist dafür Voraussetzung, weshalb ERP und Medizincontrolling eng verzahnt arbeiten müssen.