NIS-2 – die EU-Cybersicherheitsrichtlinie

Die NIS-2-Richtlinie (Directive (EU) 2022/2555) ist die Nachfolgerin der NIS-1-Richtlinie und verschärft die Anforderungen an Cybersicherheit für tausende Unternehmen in der EU. Sie ist seit Ende 2022 in Kraft, die nationale Umsetzung in Deutschland (NIS2UmsuCG) verzögert sich – die Anforderungen gelten dennoch.

Wer fällt unter NIS-2?

Betroffen sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio EUR Umsatz in einer der „wesentlichen" oder „wichtigen" Sektoren – darunter Energie, Verkehr, Banken, Gesundheit, digitale Infrastruktur, Wasser, öffentliche Verwaltung, Post, Lebensmittel, Chemie, Industrie, IT-Dienste und Forschung. In Deutschland sind 30.000 bis 40.000 Unternehmen betroffen.

Pflichten unter NIS-2

  • Risikomanagement: dokumentiertes IT-Sicherheits-Risikomanagement
  • Meldepflicht: erhebliche Sicherheitsvorfälle binnen 24 Stunden melden
  • Lieferketten-Sicherheit: Sub-Auftragnehmer prüfen
  • Geschäftsleiter-Verantwortung: persönliche Haftung bei Pflichtverletzung
  • Mitarbeiter-Schulungen: regelmäßige Awareness-Trainings
  • Business Continuity Management: dokumentierte Pläne

Auswirkungen auf ERP-Anwender

ERP-Systeme sind Kernziele für Cyberangriffe – sie enthalten Stamm-, Transaktions- und Finanzdaten und sind oft mit dutzenden Drittsystemen verbunden. NIS-2-konforme ERP-Strategie umfasst:

  • Zertifizierte Cloud-Rechenzentren in der EU
  • SBOM (Software Bill of Materials) für Module und Konnektoren
  • Patch-Management mit klaren SLAs
  • Identity- und Access-Management mit MFA
  • Audit-Logs und unveränderliche Protokollierung
  • Penetration-Tests mindestens jährlich

Häufige Fragen

Welche Strafen drohen bei NIS-2-Verstoß?

Bis zu 10 Mio EUR oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – höher als die DSGVO. Zusätzlich Anordnungen und persönliche Haftung der Geschäftsleitung.

Wann muss ich NIS-2 umgesetzt haben?

Die EU-Frist war Oktober 2024. Die deutsche Umsetzung verzögert sich, die Anforderungen gelten dennoch faktisch.

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