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Häufig gestellte Fragen

Wer ist in Deutschland zum ESG-Reporting verpflichtet?

Die Berichtspflicht ergibt sich vor allem aus der EU-Richtlinie CSRD, deren Anwendungsbereich durch das sogenannte Omnibus-Paket Anfang 2026 deutlich verkleinert wurde. Nach dem aktuellen Stand berichten künftig im Kern Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz pflichtig, während viele kleinere Unternehmen aus dem verpflichtenden Anwendungsbereich herausfallen. Da die Umsetzung in nationales Recht noch aussteht und sich Detailfristen verschieben können, sollten Unternehmen ihren konkreten Status individuell prüfen lassen. Unabhängig von der Pflicht verlangen oft Banken, Großkunden oder Investoren ESG-Daten auch von nicht direkt betroffenen Mittelständlern.

Was bedeuten Scope 1, 2 und 3 im ESG-Reporting?

Die drei Scopes stammen aus dem international verbreiteten Greenhouse Gas Protocol und gliedern Treibhausgasemissionen nach ihrer Herkunft. Scope 1 umfasst direkte Emissionen aus eigenen oder kontrollierten Quellen, etwa aus dem eigenen Fuhrpark oder firmeneigenen Heizkesseln, während Scope 2 die indirekten Emissionen aus eingekaufter Energie wie Strom, Wärme oder Dampf erfasst. Scope 3 deckt alle übrigen indirekten Emissionen entlang der Wertschöpfungskette ab und ist im GHG Protocol in 15 Kategorien unterteilt, darunter eingekaufte Waren, Geschäftsreisen und die Nutzung verkaufter Produkte. Scope 3 gilt als am schwersten zu erheben, weil viele Daten von Lieferanten und Partnern stammen.

Brauche ich ein dediziertes ESG-Tool oder reicht das ERP?

Ob ein spezialisiertes Tool nötig ist, hängt vom Umfang der Pflichten und der Datenlandschaft ab. Bei CSRD-Pflicht und verteilten Konzernstrukturen ist eine dedizierte Lösung in der Praxis oft sinnvoll, weil die Daten aus mehreren Systemen zusammenfließen und revisionssicher belegt werden müssen. Anbieter wie SAP, Microsoft oder Oracle bieten eigene Nachhaltigkeitsmodule an, daneben existieren spezialisierte ESG-Plattformen, die per Schnittstelle an das ERP angebunden werden. Entscheidend sind weniger die Produktnamen als Grundfähigkeiten wie durchgängige Datenherkunft, pflegbare Emissionsfaktoren, mandantenübergreifende Aggregation und prüffähige Dokumentation.

Welche Daten aus dem ERP-System fließen ins ESG-Reporting ein?

Viele ESG-Kennzahlen liegen ohnehin bereits im ERP-System und müssen dort nur strukturiert ausgewertet werden. Energie- und Materialverbräuche stammen typischerweise aus der Materialwirtschaft und aus erfassten Energieabrechnungen, Personalkennzahlen wie Unfallquote oder Weiterbildungsstunden kommen aus dem HR-Modul, und Reise- sowie Beschaffungsdaten liefert der Einkauf. Über hinterlegte Emissionsfaktoren lassen sich Verbräuche in CO2-Äquivalente umrechnen, was meist ergänzende Nachhaltigkeits- oder EPM-Module übernehmen. In Konzernstrukturen sind eine saubere Mandantenfähigkeit und eine konzernweite Konsolidierung Voraussetzung, damit aus verteilten Einzelwerten ein konsistenter Gesamtbericht entsteht.

Nach welchen Standards wird ein Nachhaltigkeitsbericht erstellt?

Im europäischen Pflichtkontext sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) maßgeblich, die im Rahmen der CSRD verbindlich vorgegeben werden und je nach Fassung über tausend Datenpunkte umfassen können. International weit verbreitet sind daneben die freiwilligen GRI-Standards, die sich allerdings nur teilweise mit den ESRS decken, weshalb GRI und EFRAG eigens einen Interoperabilitätsindex zur Abbildung beider Rahmenwerke veröffentlicht haben. Für nicht berichtspflichtige mittelständische Unternehmen hat die EU im Auftrag der Kommission zusätzlich den freiwilligen VSME-Standard entwickeln lassen, der eine schlankere Nachhaltigkeitsberichterstattung ermöglicht. Welcher Standard gilt, hängt also von Pflichtstatus, Adressaten und Zielsetzung des Berichts ab.

Muss ein ESG-Bericht extern geprüft werden?

Mit der CSRD-Pflicht greift grundsätzlich auch eine externe Prüfpflicht für den Nachhaltigkeitsbericht, ähnlich wie beim klassischen Finanzbericht. Vorgesehen ist eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance), bei der Prüfer die ausgewiesenen Daten mit eingeschränkter Tiefe auf Plausibilität untersuchen; den ursprünglich geplanten Schritt zu einer tiefergehenden Prüfung mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) hat das Omnibus-Paket gestrichen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowie auf Qualität und Nachvollziehbarkeit der erhobenen Datensätze. Aus diesem Grund sollte jeder Wert bis zur Quelle rückverfolgbar dokumentiert sein, damit der Bericht im Prüfprozess Bestand hat.