Lieferkettengesetz (LkSG) – Pflichten & ERP-Implikationen
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet seit 2023 deutsche Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern (zuvor 3.000) zur Einhaltung definierter Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten. Die EU-weite CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) wird das LkSG ab 2027 ablösen und auf zahlreiche kleinere Unternehmen ausweiten.
Pflichten unter LkSG
- Risikoanalyse in eigener Geschäftstätigkeit und bei direkten Lieferanten
- Präventionsmaßnahmen und Abhilfemaßnahmen
- Beschwerdeverfahren für Betroffene
- Dokumentation und Berichterstattung
- Compliance-Officer mit Reporting-Pflicht an Geschäftsleitung
Auswirkungen aufs ERP
Lieferanten-Stammdaten müssen erweitert werden: Compliance-Status, Risikoeinstufung, Audit-Historie. Häufig werden ERP-Lieferantenstämme um eine ESG-/Compliance-Sicht ergänzt – entweder nativ im ERP oder über ein angebundenes Procurement-System wie SAP Ariba, Coupa oder JAGGAER.
CSDDD ab 2027
Die CSDDD weitet den Anwendungsbereich aus: ab 1.000 Mitarbeitern und 450 Mio EUR Umsatz unmittelbar betroffen, kleinere Unternehmen indirekt über die Lieferkette. Compliance-Anforderungen werden vergleichbar mit dem LkSG, allerdings mit zusätzlichem Klimaschutz-Plan-Pflicht.
Häufige Fragen
- Bin ich als Mittelständler vom LkSG direkt betroffen?
Direkt erst ab 1.000 Mitarbeitern. Indirekt über Anforderungen Ihrer Großkunden meist deutlich darunter.
- Was passiert ab CSDDD 2027?
Direkt betroffen ab 1.000 MA und 450 Mio EUR Umsatz, indirekt ab kleineren Größen. Vorbereitung über die Erweiterung der Lieferanten-Stammdaten und ESG-Reporting empfohlen.
