Lieferkettengesetz (LkSG) – Pflichten & ERP-Implikationen

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet seit 2023 deutsche Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern (zuvor 3.000) zur Einhaltung definierter Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten. Die EU-weite CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) wird das LkSG ab 2027 ablösen und auf zahlreiche kleinere Unternehmen ausweiten.

Pflichten unter LkSG

  • Risikoanalyse in eigener Geschäftstätigkeit und bei direkten Lieferanten
  • Präventionsmaßnahmen und Abhilfemaßnahmen
  • Beschwerdeverfahren für Betroffene
  • Dokumentation und Berichterstattung
  • Compliance-Officer mit Reporting-Pflicht an Geschäftsleitung

Auswirkungen aufs ERP

Lieferanten-Stammdaten müssen erweitert werden: Compliance-Status, Risikoeinstufung, Audit-Historie. Häufig werden ERP-Lieferantenstämme um eine ESG-/Compliance-Sicht ergänzt – entweder nativ im ERP oder über ein angebundenes Procurement-System wie SAP Ariba, Coupa oder JAGGAER.

CSDDD ab 2027

Die CSDDD weitet den Anwendungsbereich aus: ab 1.000 Mitarbeitern und 450 Mio EUR Umsatz unmittelbar betroffen, kleinere Unternehmen indirekt über die Lieferkette. Compliance-Anforderungen werden vergleichbar mit dem LkSG, allerdings mit zusätzlichem Klimaschutz-Plan-Pflicht.

Häufige Fragen

Bin ich als Mittelständler vom LkSG direkt betroffen?

Direkt erst ab 1.000 Mitarbeitern. Indirekt über Anforderungen Ihrer Großkunden meist deutlich darunter.

Was passiert ab CSDDD 2027?

Direkt betroffen ab 1.000 MA und 450 Mio EUR Umsatz, indirekt ab kleineren Größen. Vorbereitung über die Erweiterung der Lieferanten-Stammdaten und ESG-Reporting empfohlen.

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