Häufig gestellte Fragen
Wer fällt nach den Omnibus-Änderungen unter die CSRD-Berichtspflicht?
Mit dem Omnibus-I-Paket, das vom EU-Parlament am 16. Dezember 2025 angenommen und vom Rat Anfang 2026 final beschlossen wurde (Veröffentlichung im Amtsblatt am 26. Februar 2026), wurde der Anwendungsbereich der CSRD deutlich verengt: Berichtspflichtig sind künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro, statt der ursprünglich vorgesehenen Schwelle von 250 Mitarbeitenden. Dadurch fallen viele mittelständische Unternehmen, die nach den alten Schwellenwerten erfasst gewesen wären, aus der direkten Pflicht heraus. Maßgeblich ist jedoch stets die national umgesetzte Fassung, weshalb Unternehmen ihren konkreten Anwendungsbeginn individuell prüfen sollten; auch nicht direkt verpflichtete Firmen können indirekt betroffen sein, wenn größere Kunden Nachhaltigkeitsdaten aus der Lieferkette anfordern.
Ab wann gilt die CSRD und was bedeutet die Stop-the-clock-Regelung?
Die Einführung der Berichtspflicht erfolgt gestaffelt nach Unternehmensgröße und wurde durch die sogenannte Stop-the-clock-Richtlinie von April 2025 zeitlich entschärft. Für die zweite Welle wurde der ursprüngliche Erstberichtszeitpunkt vom Geschäftsjahr 2025 auf 2027 verschoben, für die dritte Welle vom Geschäftsjahr 2026 auf 2028. Die im Omnibus-Paket neu definierten Schwellenwerte gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, sodass die ersten Berichte nach den neuen Regeln im Jahr 2028 vorgelegt werden. Wegen der weiterhin laufenden nationalen Umsetzung sollten konkrete Fristen vor jeder Planung neu verifiziert werden.
Was bedeutet die doppelte Wesentlichkeit in der CSRD-Berichterstattung?
Die doppelte Wesentlichkeit ist ein zentrales Prinzip der CSRD und wird durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisiert. Sie verlangt, dass Unternehmen zwei Perspektiven betrachten: einerseits, wie Nachhaltigkeitsthemen die finanzielle Lage des Unternehmens beeinflussen (finanzielle Wesentlichkeit), und andererseits, welche Auswirkungen das Unternehmen selbst auf Umwelt und Gesellschaft hat (Impact-Wesentlichkeit). Die daraus abgeleitete Wesentlichkeitsanalyse bildet die Grundlage des gesamten Berichts und legt fest, welche Themen ein Unternehmen offenlegen muss und welche nicht. Nur als wesentlich eingestufte Themen sind im Detail nach den jeweiligen ESRS-Datenpunkten zu berichten.
Welche Daten liefert das ERP-System für einen CSRD-Bericht?
Viele der für die CSRD benötigten Kennzahlen entstehen ohnehin im Tagesgeschäft und liegen bereits in betrieblichen Systemen vor: Energie- und Kraftstoffverbräuche in der Finanzbuchhaltung als Basis für Scope-1- und Scope-2-Emissionen, Materialmengen in der Materialwirtschaft sowie Lieferanten- und Personalkennzahlen für soziale Angaben. Für Scope-3-Emissionen entlang der Wertschöpfungskette sind zusätzlich Daten von Zulieferern erforderlich, die das ERP allein nicht abbildet. Da CSRD-Berichte prüfungspflichtig sind, müssen Herkunft und Veränderung der Werte über einen Audit-Trail und gepflegte Stammdaten nachvollziehbar sein. ERP-Systeme decken die geforderten ESRS-Datenpunkte allerdings selten vollständig ab und werden häufig über Schnittstellen mit spezialisierten ESG-Tools kombiniert.
Muss ein CSRD-Bericht extern geprüft werden?
Ja, der Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD ist Teil des Lageberichts und unterliegt einer externen Prüfungspflicht, die auf der Stufe der begrenzten Prüfungssicherheit (limited assurance) angesetzt ist. Diese Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder zugelassenen Prüfer macht die Datenqualität und Nachvollziehbarkeit der gemeldeten Kennzahlen entscheidend, da unbelegbare Werte beanstandet werden können. Der Bericht ist zudem in einem maschinenlesbaren Format mit digitalem Tagging bereitzustellen, was eine saubere, strukturierte Datenbasis voraussetzt. Damit rücken revisionssichere Quellsysteme und konsistente Stammdaten in den Mittelpunkt der Vorbereitung.
Brauche ich für die CSRD ein eigenes Sustainability- oder ESG-Tool?
Ob ein dediziertes Tool nötig ist, hängt vom Umfang der berichtspflichtigen Themen und der Komplexität der Datenlage ab. Bei begrenzten Anforderungen können vorhandene ERP-Module und Tabellenlösungen ausreichen, während umfangreiches ESG-Reporting mit vielen ESRS-Datenpunkten und Scope-3-Erhebungen meist spezialisierte Werkzeuge sinnvoll macht. Mit den überarbeiteten ESRS wurde die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte deutlich reduziert, was den Aufwand für viele Unternehmen senkt; für nicht berichtspflichtige Firmen steht zudem ein freiwilliger Standard (VSME) bereit. Entscheidend für die Werkzeugauswahl ist, dass die Datenbasis sauber, exportierbar und über dokumentierte Schnittstellen anbindbar ist, statt teure Individuallösungen zu erfordern.
