CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive, EU 2022/2464) verpflichtet seit 2024 zehntausende Unternehmen in der EU zu detaillierten Nachhaltigkeitsberichten. Anwendung in mehreren Wellen: Pflichtverbindlich für Konzerne 2024, für große Mittelständler 2025, für börsennotierte KMU 2026/2027.
Anwendungsbereich
- Konzerne mit über 500 Mitarbeitern, 50 Mio EUR Umsatz oder 25 Mio EUR Bilanzsumme
- Große KMU: 250+ Mitarbeiter, 50+ Mio EUR Umsatz oder 25+ Mio EUR Bilanz
- Börsennotierte KMU ab 2026/2027
- Drittstaaten-Unternehmen mit über 150 Mio EUR EU-Umsatz ab 2028
Pflichten unter CSRD
- Berichterstattung nach ESRS (European Sustainability Reporting Standards)
- Doppelte Wesentlichkeit (Inside-Out und Outside-In)
- Externe Prüfung durch Wirtschaftsprüfer
- Digitales Format (XBRL-Tagging)
- Integration in den Lagebericht
ERP-Implikationen
Die meisten ERP-Systeme erweitern ihre Funktionen um ESG-/Sustainability-Module. Typische Funktionen:
- CO₂-Footprint pro Produkt und Lieferant
- Energie- und Wassermonitoring
- Lieferketten-Daten nach LkSG
- Personal-/Diversity-KPIs
- XBRL-Export für Bilanz-Anhang
Häufige Fragen
- Wer fällt unter CSRD ab 2025?
Große Unternehmen mit 250+ Mitarbeitern und 50+ Mio EUR Umsatz oder 25+ Mio EUR Bilanzsumme.
- Brauche ich ein eigenes Sustainability-Tool?
Bei kleineren Berichtspflichten reichen ERP-Module. Bei umfassendem ESG-Reporting lohnen sich dedizierte Tools wie Sphera, EcoVadis, Plan A oder atrify.
