CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive, EU 2022/2464) verpflichtet seit 2024 zehntausende Unternehmen in der EU zu detaillierten Nachhaltigkeitsberichten. Anwendung in mehreren Wellen: Pflichtverbindlich für Konzerne 2024, für große Mittelständler 2025, für börsennotierte KMU 2026/2027.

Anwendungsbereich

  • Konzerne mit über 500 Mitarbeitern, 50 Mio EUR Umsatz oder 25 Mio EUR Bilanzsumme
  • Große KMU: 250+ Mitarbeiter, 50+ Mio EUR Umsatz oder 25+ Mio EUR Bilanz
  • Börsennotierte KMU ab 2026/2027
  • Drittstaaten-Unternehmen mit über 150 Mio EUR EU-Umsatz ab 2028

Pflichten unter CSRD

  • Berichterstattung nach ESRS (European Sustainability Reporting Standards)
  • Doppelte Wesentlichkeit (Inside-Out und Outside-In)
  • Externe Prüfung durch Wirtschaftsprüfer
  • Digitales Format (XBRL-Tagging)
  • Integration in den Lagebericht

ERP-Implikationen

Die meisten ERP-Systeme erweitern ihre Funktionen um ESG-/Sustainability-Module. Typische Funktionen:

  • CO₂-Footprint pro Produkt und Lieferant
  • Energie- und Wassermonitoring
  • Lieferketten-Daten nach LkSG
  • Personal-/Diversity-KPIs
  • XBRL-Export für Bilanz-Anhang

Häufige Fragen

Wer fällt unter CSRD ab 2025?

Große Unternehmen mit 250+ Mitarbeitern und 50+ Mio EUR Umsatz oder 25+ Mio EUR Bilanzsumme.

Brauche ich ein eigenes Sustainability-Tool?

Bei kleineren Berichtspflichten reichen ERP-Module. Bei umfassendem ESG-Reporting lohnen sich dedizierte Tools wie Sphera, EcoVadis, Plan A oder atrify.

Verwandte Themen

← Zurück zur Startseite