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Häufig gestellte Fragen

Womit fangen wir an, wenn die KI-Entscheidung gefallen ist, aber niemand weiß, wo zuerst?

Nicht mit der Funktionsauswahl, sondern mit der Prozessaufnahme aus den eigenen Ereignisdaten. Erst wenn bekannt ist, welche Vorgangstypen wie häufig vorkommen, wie stark sie in Varianten zerfallen und wo Korrekturschleifen entstehen, lässt sich beurteilen, ob überhaupt ein Muster existiert, das automatisiert werden kann. Aus derselben Auswertung fällt die Ausgangsmessung ab, die später für die Erfolgsbeurteilung gebraucht wird. Erst danach werden die Kandidaten nach Wirkung, Machbarkeit und Datenverfügbarkeit bewertet.

Wie stellen wir fest, ob unsere Daten für einen konkreten KI-Anwendungsfall ausreichen?

Über fünf Kennzahlen, die sich aus fast jedem Bestandssystem per Abfrage ziehen lassen: Dublettenquote je Objektart, Vollständigkeitsgrad der Pflichtfelder, Anteil Artikel ohne Klassifizierung, Alter der letzten Stammdatenpflege und die verfügbare Historienlänge. Wichtig ist, die Vollständigkeit an den Feldern zu messen, die der geplante Anwendungsfall tatsächlich braucht, und nicht am gesamten Feldkatalog. Die Historienlänge wird je Use Case getrennt bestimmt, weil eine Prognose mehrere abgeschlossene Saisonzyklen an Bewegungsdaten braucht, eine Belegerkennung dagegen ein Archiv möglichst vieler Belegvarianten. Die Schwellenwerte gehören vor der Messung festgelegt, sonst wird jedes Ergebnis nachträglich als ausreichend eingestuft.

Wie lang sollte ein KI-Pilot im ERP laufen und wie groß sollte das Team sein?

Sinnvoll ist ein fester Zeitraum mit Start- und Enddatum statt einer offenen Testphase, weil ein unbefristeter Pilot faktisch nie beendet und damit nie bewertet wird. Ein Zeitraum von etwa zwölf Wochen inklusive Einrichtung reicht in der Regel aus, um genügend Vorgänge zu sammeln, ohne dass das Vorhaben zum Dauerzustand wird. Beim Team zählen benannte Personen mit ausgewiesenem Zeitanteil, nicht Abteilungen: eine fachlich verantwortliche Person, ein bis zwei Sachbearbeitende aus dem betroffenen Prozess und eine IT-Ansprechperson. Diese Angaben gehören zusammen mit Datenmenge, Zielmetrik und Abbruchkriterium in einen abgezeichneten Steckbrief.

Was gehört in ein Abbruchkriterium und warum muss es vorher feststehen?

Ein Abbruchkriterium ist ein Zahlenwert oder ein Ereignis, bei dessen Eintreten der Pilot sofort gestoppt wird – etwa das Überschreiten einer vereinbarten Fehlerquote in zwei aufeinanderfolgenden Wochen oder ein Vorschlag, dessen Zustandekommen sich nicht rekonstruieren lässt. Es muss vor dem Start festgelegt und abgezeichnet werden, weil danach niemand mehr unbefangen darüber entscheidet: Sobald Budget, Arbeitszeit und Erwartungen investiert sind, lässt sich jedes Ergebnis nachträglich als Teilerfolg lesen. Sinnvoll ist, das Kriterium zusätzlich an eine Fehlerart zu knüpfen und nicht nur an eine Quote, weil eine einzelne nicht nachvollziehbare Entscheidung ein härteres Signal ist als eine leicht verfehlte Trefferquote.

Wer prüft im laufenden Betrieb die Vorschläge einer KI-Funktion?

Für jede produktive Funktion sollte genau eine Person im Fachbereich benannt sein, die für die Qualität der Vorschläge verantwortlich ist, die Stichproben auswertet, über Schwellenwerte entscheidet und die Befugnis hat, die Funktion abzuschalten. Die IT verantwortet den Betrieb, nicht die fachliche Richtigkeit, und der Anbieter schließt die inhaltliche Richtigkeit generativer Vorschläge vertraglich in der Regel aus. Ohne diese Einzelzuständigkeit fällt die Aufsicht zwischen die Zuständigkeiten und findet faktisch nicht statt. Ergänzend braucht es feste Stichprobenquoten unabhängig vom Auffälligkeitsgrad und rotierende Freigabezuständigkeiten, um dem bekannten Effekt entgegenzuwirken, dass zuverlässigen Systemen mit der Zeit stärker vertraut wird als eigenen Prüfungen.

Welche vertraglichen Punkte müssen vor dem Start eines Piloten mit Echtdaten geklärt sein?

Ein Pilot mit Echtdaten ist datenschutzrechtlich keine Testphase, sondern eine Verarbeitung. Vor dem ersten Beleg sollten deshalb vier Punkte schriftlich vorliegen: ob Eingaben für Training oder Fine-Tuning von Modellen genutzt werden, die auch anderen Kunden zugutekommen; welche Subprozessoren und Modellanbieter beteiligt und im Auftragsverarbeitungsvertrag vollständig benannt sind; in welcher Region die Verarbeitung stattfindet und ob eine EU-Region zusicherbar ist; und was beim Ausstieg mit den im Betrieb entstandenen Regelwerken, Rückmeldungen und Freigabehistorien geschieht. Bei der Trainingsfrage ist nur eine vertragliche Zusage mit Nachweispflicht belastbar, kein Schalter im Administrationsmenü, den ein Release-Wechsel zurücksetzen kann.

Was tun, wenn der Pilot funktioniert, der Nutzen aber kleiner ausfällt als erwartet?

Dann ist Einfrieren eine legitime und häufig richtige Entscheidung: Die Funktion trägt technisch, deckt aber den dauerhaften Kontroll-, Pflege- und Lizenzaufwand nicht. Insgesamt sind vier Ergebnisse zulässig – skalieren, nachschärfen mit einem erneut befristeten Durchlauf, einfrieren oder abbrechen – und drei davon sind keine Ausweitung. Diese Disziplin hat einen belegten wirtschaftlichen Hintergrund: Laut einer McKinsey-Analyse aus dem Jahr 2025 schöpfen knapp 70 Prozent der ERP-Transformationsprogramme ihr Potenzial nicht voll aus, überwiegend wegen des organisatorischen Vorgehens und nicht wegen der Technologie. Ein sauber beendeter Pilot ist gemessen daran das günstigste Ergebnis einer Prüfung.