KI im ERP einführen – vom Zielbild zum produktiven Betrieb
Diese Seite setzt dort an, wo die Grundsatzentscheidung bereits gefallen ist. Ob sich künstliche Intelligenz im ERP überhaupt lohnt, welche Funktionen die Systeme heute beherrschen, wie sie lizenziert werden und welche Pflichten aus der EU-KI-Verordnung folgen, behandelt der Überblick zu künstlicher Intelligenz im ERP. Hier geht es ausschließlich um die Umsetzung: Wie kommt eine beschlossene KI-Initiative von der Zusage im Lenkungskreis zu einem Prozess, der produktiv läuft, geprüft wird und dessen Wirkung sich belegen lässt – oder der begründet wieder abgeschaltet wird.
Der Bedarf an diesem zweiten Schritt ist gut dokumentiert. Der DSAG-Investitionsreport 2026 (Befragung vom 8. Dezember 2025 bis 21. Januar 2026, n = 198, DACH) weist aus, dass 43 Prozent der befragten Anwenderunternehmen KI-Use-Cases umgesetzt haben und 51 Prozent noch keine. Von denen, die umgesetzt haben, betreiben 77 Prozent ihre Anwendungsfälle mit Lösungen außerhalb der ERP-Suite und nur 3 Prozent mit Lösungen des ERP-Herstellers selbst. Die Kennzahlen dieser Seite sind mit Quelle und Erhebungszeitraum im Abschnitt KI im ERP der ERP-Statistiken dokumentiert. Für ein Einführungsprojekt heißt das vor allem eines: Die Lizenz auf dem Angebotsblatt und der produktive Prozess sind zwei getrennte Dinge, und zwischen beiden liegt die Arbeit, um die es im Folgenden geht.
Zielbild statt Funktionsshopping
Das häufigste Muster nach der Grundsatzentscheidung ist der Griff zur Funktionsliste: Der Anbieter zeigt, was der Assistent alles kann, das Projektteam sucht sich daraus die eindrucksvollsten Punkte aus, und die Einführung wird danach geplant, welche Funktion zuerst verfügbar ist. Dieses Vorgehen erzeugt Aktivität, aber kein Ergebnis, weil die Reihenfolge dabei von der Roadmap des Herstellers bestimmt wird und nicht vom eigenen Engpass.
Ein Zielbild dreht die Reihenfolge um. Es beschreibt einen betrieblichen Zustand in 18 bis 24 Monaten und besteht aus vier Bestandteilen: dem Prozessausschnitt, der anders laufen soll; der Veränderung in den Rollen, also wer künftig was nicht mehr und was stattdessen tut; einer Kennzahl, die diesen Zustand abbildet und heute schon erhoben wird; und dem Kontrollmodell, also der Antwort darauf, wie im Zielzustand geprüft wird. Ein Satz wie „Im Rechnungseingang werden Belege wiederkehrender Lieferanten ohne manuelle Kontierung verbucht, die Sachbearbeitung prüft Ausnahmen und Stichproben, die Durchlaufzeit vom Eingang bis zur Buchung sinkt messbar“ erfüllt alle vier Punkte. Ein Satz wie „Wir setzen KI in der Buchhaltung ein“ erfüllt keinen davon.
Genauso wichtig ist die Negativabgrenzung. Ein belastbares Zielbild benennt ausdrücklich, was nicht Gegenstand ist: keine Automatisierung von Einzelfällen ohne Wiederholrate, keine Verarbeitung von Personaldaten in der ersten Ausbaustufe, keine Ausweitung auf weitere Belegarten vor einer Auswertung. Diese Ausschlüsse sind später der Schutz gegen den schleichenden Zuwachs an Anforderungen, der ERP-Projekte auch ohne KI regelmäßig überdehnt – siehe dazu die Checkliste für die ersten 90 Tage.
Process Mining als Vorstufe: erst den Prozess kennen
Automatisierung verstärkt den bestehenden Ablauf, sie verbessert ihn nicht. Wer einen Freigabeprozess automatisiert, in dem 30 Prozent der Vorgänge eine Schleife über eine zweite Abteilung nehmen, automatisiert diese Schleife mit. Deshalb gehört eine Prozessaufnahme vor die Auswahl der Werkzeuge – und zwar auf Basis der tatsächlichen Ereignisdaten, nicht auf Basis von Workshop-Protokollen.
Process Mining rekonstruiert aus den Zeitstempeln der Belege und Vorgänge im ERP den real gelaufenen Prozess: welche Varianten es gibt, wie häufig jede vorkommt, wo Wartezeiten entstehen und an welchen Stellen Vorgänge zurückspringen. Aus dieser Auswertung fallen drei Dinge ab, die im weiteren Verlauf gebraucht werden. Erstens die Variantenverteilung: Nur wenn ein großer Teil der Vorgänge demselben Pfad folgt, gibt es überhaupt ein Muster, das ein Modell lernen kann. Zweitens die Rework-Quote, also der Anteil der Vorgänge mit Korrektur- oder Rücksprungschritten – oft der eigentliche Kostentreiber und ein Hinweis darauf, dass eine Prozess- oder Stammdatenkorrektur mehr bringt als jede Automatisierung. Drittens die Ausgangsmessung für den späteren Piloten: Durchlaufzeit, Bearbeitungsschritte je Vorgang und Fehlerquote im Ist-Zustand, gemessen und nicht geschätzt.
Wo kein Process-Mining-Werkzeug vorhanden ist, lässt sich ein großer Teil davon aus Standardauswertungen und Belegtabellen ableiten. Entscheidend ist nicht das Tool, sondern dass die Zahlen aus dem System stammen. Eine geschätzte Baseline macht jede spätere Wirkungsmessung angreifbar, weil sich Erfolg dann immer irgendwie herbeirechnen lässt.
Use-Cases bewerten: Wirkung mal Machbarkeit mal Datenverfügbarkeit
Aus der Prozessaufnahme entsteht in der Regel eine Liste von acht bis zwanzig Kandidaten. Sie wird nicht nach Begeisterung sortiert, sondern nach drei Dimensionen, die getrennt bewertet werden. Jede Dimension bekommt einen Wert von 1 bis 5, und die Bewertung stützt sich auf erhobene Werte, nicht auf Einschätzungen aus der Runde.
Dimension
Was konkret bewertet wird
1 Punkt
5 Punkte
Wirkung
Vorgangsmenge pro Jahr mal durchschnittliche Bearbeitungszeit oder Fehlerkosten je Vorgang
Einzelfälle, kein Mengengerüst
hohe Wiederholrate, Aufwand je Vorgang messbar
Machbarkeit
Funktion im lizenzierten Standard verfügbar, keine neue Schnittstelle, Prozess stabil, Verantwortung geklärt
Roadmap-Ankündigung, neue Integration nötig
im Standard enthalten, Prozess und Rollen unverändert
Datenverfügbarkeit
benötigte Felder gepflegt, Historie in passender Form vorhanden, Zugriff rechtlich und technisch geklärt
Daten liegen in Vorsystemen oder unstrukturiert vor
alle Pflichtfelder im ERP, Historie vollständig
Die drei Werte werden multipliziert, nicht addiert. Das ist der wesentliche Punkt: Eine Summe verdeckt Ausfälle, ein Produkt nicht. Ein Anwendungsfall mit hoher Wirkung (5) und guter Machbarkeit (4), dessen Daten aber in einer Nebenanwendung liegen (1), kommt auf 20 – und liegt damit hinter einem unspektakulären Fall mit durchgängig mittlerer Bewertung (3 mal 3 mal 3 = 27). Genau diese Reihenfolge ist richtig, weil der erste Fall zuerst ein Datenprojekt ist und erst danach ein KI-Projekt. Ein Wert von 1 in der Datenverfügbarkeit ist deshalb sinnvollerweise ein Ausschluss für die erste Welle, kein Abzug.
Zwei Zusatzregeln haben sich bewährt. Erstens: Ein Kandidat ohne heute erhobene Kennzahl wird zurückgestellt, bis diese Kennzahl existiert – ohne Ausgangswert ist die spätere Erfolgsmessung wertlos. Zweitens: Bei gleichem Produkt gewinnt der Fall mit der geringeren Fehlerfolge. Ein falscher Prognosewert wird im nächsten Planungslauf korrigiert, eine falsche Kontierung landet im Abschluss.
Datenqualität messbar machen
Der Satz „belastbare Daten sind Voraussetzung“ steht in nahezu jeder Veröffentlichung zum Thema. Eine Kennzahl, an der sich das prüfen ließe, steht dort fast nie. Dabei lassen sich die relevanten Werte aus fast jedem Bestandssystem per Abfrage ziehen, und ohne sie ist die Frage, ob ein Use Case datenseitig tragfähig ist, reine Meinung. Die folgenden fünf Kennzahlen bilden das Minimum. Ein kompakter Selbsttest über alle Projektdimensionen hinweg findet sich im ERP-Readiness-Check; hier geht es um die operative Erhebung.
Kennzahl
Operationale Definition
So wird sie erhoben
Was ein schlechter Wert bedeutet
Dublettenquote je Objektart
Anteil der Kunden-, Lieferanten- und Artikelsätze mit identischer Schlüsselkombination (Name plus Ort, Hersteller plus Herstellernummer, Steuernummer)
Gruppierung über die Schlüsselkombination, Zählung der Gruppen mit mehr als einem Satz, getrennt je Objektart
Zuordnungen werden mehrdeutig; Vorschläge treffen den falschen Satz, ohne dass es auffällt
Vollständigkeitsgrad der Pflichtfelder
Anteil aktiver Sätze, in denen alle Felder gefüllt sind, die der geplante Use Case tatsächlich braucht
Feldliste aus dem Use Case ableiten, dann Nullwert- und Leerstring-Prüfung je Feld
Das Modell arbeitet mit Lücken und ergänzt sie plausibel, aber nicht belegt
Anteil Artikel ohne Klassifizierung
Anteil aktiver Artikel ohne Warengruppe, ohne eCl@ss oder ETIM, ohne Zolltarif- oder Steuerkennzeichen
Zählung je Klassifizierungsmerkmal, getrennt nach Artikeln mit und ohne Bewegung in den letzten zwölf Monaten
Gruppenbezogene Vorschläge und Auswertungen greifen ins Leere
Alter der letzten Stammdatenpflege
Anteil aktiver Stammsätze ohne inhaltliche Änderung in den vergangenen 24 Monaten
Auswertung des Änderungsdatums, bereinigt um rein technische Massenupdates
Das Modell lernt Zustände, die es im Betrieb nicht mehr gibt
Verfügbare Historienlänge je Use Case
Zeitraum und Umfang auswertbarer Bewegungs- beziehungsweise Belegdaten, getrennt erhoben
je Use Case einzeln bestimmen, nicht pauschal für das System
Die Funktion wird lizenziert und geht mangels passender Daten nie produktiv
Die fünfte Kennzahl wird am häufigsten übersprungen, weil „Historie“ je nach Anwendungsfall etwas völlig anderes bedeutet. Eine Absatz- oder Bedarfsprognose braucht mehrere abgeschlossene Saisonzyklen an Bewegungsdaten samt dokumentierten Sondereffekten – ohne die Information, dass ein Absatzeinbruch auf einem Werksstillstand beruhte, lernt das Modell den Einbruch als Saisonmuster. Eine Belegerkennung braucht dagegen keine Zeitreihe, sondern ein Archiv möglichst vieler Belegvarianten der wichtigsten Lieferanten, idealerweise mit den zugehörigen freigegebenen Buchungen als Referenz. Eine Anomalie-Erkennung wiederum braucht vor allem einen ausreichend langen Zeitraum unauffälliger Normalfälle, um überhaupt eine Abweichung definieren zu können.
Für die Erhebung gelten drei Regeln. Erstens werden die Werte je Objektart und je Mandant getrennt ausgewiesen, weil Mittelwerte über den Gesamtbestand die relevanten Ausreißer glätten. Zweitens wird die Messung als wiederholbare Abfrage abgelegt und monatlich erneut ausgeführt, damit aus dem Momentaufnahme-Wert eine Zeitreihe wird. Drittens werden Schwellenwerte vor der Messung festgelegt, nicht danach – wer erst misst und dann entscheidet, was ein akzeptabler Wert ist, bekommt immer einen akzeptablen Wert. Branchenweit verbindliche Normen für diese Schwellen gibt es nicht; sie sind eine Projektfestlegung und gehören ins Protokoll des Lenkungskreises. Grundlagen zur dauerhaften Absicherung liefern Stammdatenpflege und Master Data Management.
Der Pilot-Steckbrief
Ein Pilot ohne schriftlich fixierte Rahmenbedingungen endet regelmäßig als unentscheidbarer Fall: Er lief irgendwie, alle haben eine Meinung, niemand kann belegen, ob das Ziel erreicht wurde. Der folgende Steckbrief passt auf eine Seite und wird vor dem Start abgestimmt und abgezeichnet. Die Beispielspalte zeigt eine Belegerkennung im Rechnungseingang; die Struktur ist auf jeden anderen Anwendungsfall übertragbar.
Eingangsrechnungen der 20 umsatzstärksten Lieferanten, ohne Gutschriften und Anzahlungen
Dauer
fester Zeitraum mit Start- und Enddatum
zwölf Wochen, davon zwei Wochen Einrichtung
Teamgröße und Rollen
benannte Personen mit Zeitanteil, nicht Abteilungen
eine fachliche Verantwortliche (40 Prozent), zwei Sachbearbeitende (je 20 Prozent), eine IT-Ansprechperson (10 Prozent)
Datenmenge
Zahl der im Pilot verarbeiteten Vorgänge, plus Umfang der Referenzdaten
rund 600 Belege im Zeitraum, Referenzarchiv der letzten 24 Monate
Ausgangsmessung
Ist-Werte der Zielmetrik vor Start, aus dem System erhoben
Durchlaufzeit und manuelle Korrekturquote der vergangenen sechs Monate
Zielmetrik
genau eine führende Kennzahl, dazu höchstens zwei Nebenbedingungen
führend: Anteil ohne manuellen Eingriff verarbeiteter Belege; Nebenbedingung: Fehlerquote steigt nicht
Erfolgsschwelle
Zahlenwert, ab dem skaliert wird, mit Stichtag
vorab festgelegter Zielwert der führenden Kennzahl, gemessen in Woche 12
Abbruchkriterium
Zahlenwert oder Ereignis, bei dem sofort gestoppt wird
Überschreiten der vereinbarten Fehlerquote in zwei aufeinanderfolgenden Wochen oder ein nicht rekonstruierbarer Buchungsvorschlag
Kontrollmodus
wie geprüft wird, solange der Pilot läuft
vollständige Nachprüfung in Woche 1 bis 4, danach feste Stichprobenquote
Entscheidung
Termin, Gremium und die vier zulässigen Ergebnisse
Lenkungskreis in Woche 13: skalieren, nachschärfen, einfrieren oder abbrechen
Das Abbruchkriterium ist das Feld, das in der Praxis am häufigsten fehlt – und das einzige, das den Piloten überhaupt zu einem Test macht. Es muss vor dem Start festgelegt werden, weil danach niemand mehr unbefangen darüber entscheidet: Sobald Budget, Arbeitszeit und Erwartungen im Spiel sind, wird jedes Ergebnis nachträglich als Teilerfolg lesbar. Sinnvoll ist außerdem, das Kriterium an eine Fehlerart zu knüpfen und nicht nur an eine Quote. Ein einzelner Vorschlag, dessen Zustandekommen sich nicht nachvollziehen lässt, ist ein härteres Signal als eine leicht verfehlte Trefferquote.
Vertrag und Auftragsverarbeitung vor dem Pilot klären
Ein Pilot mit Echtdaten ist datenschutzrechtlich kein Testbetrieb, sondern eine Verarbeitung. Vier Punkte sollten deshalb geklärt und schriftlich vorliegen, bevor der erste Beleg das System verlässt: ob Eingaben für das Training oder Fine-Tuning von Modellen genutzt werden, die auch anderen Kunden zugutekommen; welche Subprozessoren und Modellanbieter beteiligt sind und ob sie im Auftragsverarbeitungsvertrag vollständig benannt sind; in welcher Region die Verarbeitung stattfindet und ob sich eine EU-Region vertraglich zusichern lässt; und was beim Ausstieg mit den im Betrieb entstandenen Regelwerken, Rückmeldungen und Freigabehistorien geschieht.
Belastbar ist bei der Trainingsfrage nur eine vertragliche Zusage mit Nachweispflicht, kein Schalter im Administrationsmenü, den ein Release-Wechsel zurücksetzen kann. Der letzte Punkt wird regelmäßig unterschätzt: Die Bindungswirkung entsteht weniger durch die Funktion als durch die Daten, die im Betrieb um sie herum entstehen. Die vollständigen Formulierungen dazu stehen in der Checkliste für den ERP-Vertrag, die einen eigenen Abschnitt zu KI-Klauseln enthält.
Governance im Betrieb: wer prüft, und woran
Mit dem Rollout verschiebt sich die Aufgabe von der Einführung zur Aufsicht. Vier Festlegungen tragen diesen Betrieb.
Benannte fachliche Verantwortung. Für jede produktive KI-Funktion gibt es genau eine Person im Fachbereich, die für die Qualität der Vorschläge verantwortlich ist – nicht die IT, die den Betrieb sicherstellt, und nicht der Anbieter, der das Modell liefert. Diese Person entscheidet über Schwellenwerte, wertet die Stichproben aus und hat die Befugnis, die Funktion abzuschalten. Ohne diese Einzelzuständigkeit fällt die Aufsicht zwischen die Zuständigkeiten.
Prüfbarkeit statt Protokollpflicht. Jede automatisch erzeugte Buchung braucht eine Spur, die im Nachhinein zeigt, welche Belege, Stammdaten oder Regeln zum Ergebnis geführt haben, wer freigegeben hat und wann. Ein Audit-Trail, der nur festhält, dass ein Systemnutzer gebucht hat, genügt den Anforderungen der GoBD an Nachvollziehbarkeit im Prüfungsfall nicht. Ebenso gehört das Berechtigungsmodell auf den Prüfstand: Ein Assistent, der über Rollen hinweg aggregiert, hebelt ein sorgfältig aufgebautes Rollenkonzept aus.
Automation Bias aktiv gegensteuern. Wer 200 Vorschläge am Tag freigibt und dabei fast durchgehend korrekte Ergebnisse sieht, prüft die Ausnahmen erfahrungsgemäß weniger sorgfältig – die formale menschliche Aufsicht bleibt bestehen, ihre Wirkung nicht. Wirksam sind feste Stichprobenquoten unabhängig vom Auffälligkeitsgrad, bewusst nicht vorbelegte Prüffelder oberhalb definierter Beträge und rotierende Freigabezuständigkeiten statt dauerhaft derselben Person.
Fehlbuchungen als Regelfall behandeln. Für den Korrekturweg braucht es eine feste Strecke: Wie wird storniert, wer wird informiert, wo wird der Fall erfasst, und wie fließt er in die Verbesserung zurück? Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Einzelfall und Muster. Manuelle Fehler streuen zufällig, Modellfehler sind systematisch – taucht dieselbe Fehlerart zweimal auf, ist die Frage nicht, wer sie übersehen hat, sondern welche Regel oder welcher Datenstand sie erzeugt. Nach jedem angekündigten Modell- oder Release-Wechsel gehört eine gezielte Nachprüfung dazu, weil sich die Trefferquote ohne Meldung verschieben kann.
Erfolgsmessung und die ehrliche Abbruchentscheidung
Gemessen wird gegen die Ausgangsmessung des Steckbriefs, mit derselben Abfrage und demselben Zuschnitt. Zulässig sind vier Ergebnisse, und drei davon sind keine Skalierung: skalieren, wenn die Erfolgsschwelle erreicht ist und die Nebenbedingungen halten; nachschärfen mit einem neuen, ebenfalls befristeten Durchlauf, wenn die Abweichung erklärbar und behebbar ist; einfrieren, wenn die Funktion technisch trägt, aber der Nutzen den laufenden Kontrollaufwand nicht deckt; abbrechen, wenn das Abbruchkriterium gegriffen hat oder die Ursache in den Daten liegt und nicht im Modell.
Der wirtschaftliche Grund für diese Disziplin ist gut belegt: Laut einer McKinsey-Analyse aus dem Jahr 2025 schöpfen knapp 70 Prozent der ERP-Transformationsprogramme ihr Potenzial nicht voll aus, überwiegend wegen des organisatorischen Vorgehens – Programme an System- statt Geschäftszielen ausgerichtet, unklare Ownership, zu wenig Fokus auf die Realisierung des Nutzens – und nicht wegen der Technologie. Die Zahl steht mit Quelle unter messbarer Nutzen in den ERP-Statistiken. Ein abgebrochener Pilot ist gemessen daran kein Scheitern, sondern das günstigste verfügbare Ergebnis einer Prüfung.
Bei der Skalierung wächst nicht nur das Volumen mit, sondern auch die Kontrolle. Wenn ein Pilot mit 600 Belegen im Quartal trägt, heißt das nicht, dass dieselbe Fehlerquote bei 20.000 Belegen tragbar ist – die absolute Zahl der Fehler steigt proportional. Zum Rollout gehören deshalb festgelegte Stichprobenquoten, Schwellenwerte für die zwingend manuelle Prüfung, definierte Eskalationswege und rollengerechte Schulungen, die zugleich die Kompetenzpflicht aus Artikel 4 der EU-KI-Verordnung erfüllen. Die Kostenseite gehört als eigene Position in die TCO-Betrachtung, weil Datenaufbereitung, Kontrollaufwand und Schulung dauerhaft anfallen und nicht mit dem Projekt enden; ein Gerüst dafür bietet der TCO-Rechner. Für die Akzeptanz in der Belegschaft gelten dieselben Regeln wie in jedem anderen ERP-Vorhaben, nachzulesen im Leitfaden zum Change-Management für ERP-Projekte.
Einordnung
Die Einführung von KI im ERP unterscheidet sich methodisch weniger von anderen ERP-Vorhaben, als die Diskussion nahelegt. Der Unterschied liegt in zwei Punkten: Die Datenbasis ist nicht Voraussetzung, sondern Bestandteil der Funktion, und ein Fehler bleibt nicht bei einem Vorgang, sondern wirkt auf alle gleichartigen. Beides lässt sich beherrschen – aber nur mit Zahlen. Wer die fünf Datenkennzahlen erhoben hat, den Steckbrief samt Abbruchkriterium abgezeichnet vorliegen hat und benennen kann, wer im Betrieb prüft, hat die Voraussetzungen geschaffen. Wer das nicht kann, sollte den Start vertagen, bis er es kann. Eine kompakte Begriffsdefinition liefert das Glossar zu KI im ERP, den funktionalen und rechtlichen Rahmen der Überblick zu künstlicher Intelligenz im ERP.
Womit fangen wir an, wenn die KI-Entscheidung gefallen ist, aber niemand weiß, wo zuerst?
Nicht mit der Funktionsauswahl, sondern mit der Prozessaufnahme aus den eigenen Ereignisdaten. Erst wenn bekannt ist, welche Vorgangstypen wie häufig vorkommen, wie stark sie in Varianten zerfallen und wo Korrekturschleifen entstehen, lässt sich beurteilen, ob überhaupt ein Muster existiert, das automatisiert werden kann. Aus derselben Auswertung fällt die Ausgangsmessung ab, die später für die Erfolgsbeurteilung gebraucht wird. Erst danach werden die Kandidaten nach Wirkung, Machbarkeit und Datenverfügbarkeit bewertet.
Wie stellen wir fest, ob unsere Daten für einen konkreten KI-Anwendungsfall ausreichen?
Über fünf Kennzahlen, die sich aus fast jedem Bestandssystem per Abfrage ziehen lassen: Dublettenquote je Objektart, Vollständigkeitsgrad der Pflichtfelder, Anteil Artikel ohne Klassifizierung, Alter der letzten Stammdatenpflege und die verfügbare Historienlänge. Wichtig ist, die Vollständigkeit an den Feldern zu messen, die der geplante Anwendungsfall tatsächlich braucht, und nicht am gesamten Feldkatalog. Die Historienlänge wird je Use Case getrennt bestimmt, weil eine Prognose mehrere abgeschlossene Saisonzyklen an Bewegungsdaten braucht, eine Belegerkennung dagegen ein Archiv möglichst vieler Belegvarianten. Die Schwellenwerte gehören vor der Messung festgelegt, sonst wird jedes Ergebnis nachträglich als ausreichend eingestuft.
Wie lang sollte ein KI-Pilot im ERP laufen und wie groß sollte das Team sein?
Sinnvoll ist ein fester Zeitraum mit Start- und Enddatum statt einer offenen Testphase, weil ein unbefristeter Pilot faktisch nie beendet und damit nie bewertet wird. Ein Zeitraum von etwa zwölf Wochen inklusive Einrichtung reicht in der Regel aus, um genügend Vorgänge zu sammeln, ohne dass das Vorhaben zum Dauerzustand wird. Beim Team zählen benannte Personen mit ausgewiesenem Zeitanteil, nicht Abteilungen: eine fachlich verantwortliche Person, ein bis zwei Sachbearbeitende aus dem betroffenen Prozess und eine IT-Ansprechperson. Diese Angaben gehören zusammen mit Datenmenge, Zielmetrik und Abbruchkriterium in einen abgezeichneten Steckbrief.
Was gehört in ein Abbruchkriterium und warum muss es vorher feststehen?
Ein Abbruchkriterium ist ein Zahlenwert oder ein Ereignis, bei dessen Eintreten der Pilot sofort gestoppt wird – etwa das Überschreiten einer vereinbarten Fehlerquote in zwei aufeinanderfolgenden Wochen oder ein Vorschlag, dessen Zustandekommen sich nicht rekonstruieren lässt. Es muss vor dem Start festgelegt und abgezeichnet werden, weil danach niemand mehr unbefangen darüber entscheidet: Sobald Budget, Arbeitszeit und Erwartungen investiert sind, lässt sich jedes Ergebnis nachträglich als Teilerfolg lesen. Sinnvoll ist, das Kriterium zusätzlich an eine Fehlerart zu knüpfen und nicht nur an eine Quote, weil eine einzelne nicht nachvollziehbare Entscheidung ein härteres Signal ist als eine leicht verfehlte Trefferquote.
Wer prüft im laufenden Betrieb die Vorschläge einer KI-Funktion?
Für jede produktive Funktion sollte genau eine Person im Fachbereich benannt sein, die für die Qualität der Vorschläge verantwortlich ist, die Stichproben auswertet, über Schwellenwerte entscheidet und die Befugnis hat, die Funktion abzuschalten. Die IT verantwortet den Betrieb, nicht die fachliche Richtigkeit, und der Anbieter schließt die inhaltliche Richtigkeit generativer Vorschläge vertraglich in der Regel aus. Ohne diese Einzelzuständigkeit fällt die Aufsicht zwischen die Zuständigkeiten und findet faktisch nicht statt. Ergänzend braucht es feste Stichprobenquoten unabhängig vom Auffälligkeitsgrad und rotierende Freigabezuständigkeiten, um dem bekannten Effekt entgegenzuwirken, dass zuverlässigen Systemen mit der Zeit stärker vertraut wird als eigenen Prüfungen.
Welche vertraglichen Punkte müssen vor dem Start eines Piloten mit Echtdaten geklärt sein?
Ein Pilot mit Echtdaten ist datenschutzrechtlich keine Testphase, sondern eine Verarbeitung. Vor dem ersten Beleg sollten deshalb vier Punkte schriftlich vorliegen: ob Eingaben für Training oder Fine-Tuning von Modellen genutzt werden, die auch anderen Kunden zugutekommen; welche Subprozessoren und Modellanbieter beteiligt und im Auftragsverarbeitungsvertrag vollständig benannt sind; in welcher Region die Verarbeitung stattfindet und ob eine EU-Region zusicherbar ist; und was beim Ausstieg mit den im Betrieb entstandenen Regelwerken, Rückmeldungen und Freigabehistorien geschieht. Bei der Trainingsfrage ist nur eine vertragliche Zusage mit Nachweispflicht belastbar, kein Schalter im Administrationsmenü, den ein Release-Wechsel zurücksetzen kann.
Was tun, wenn der Pilot funktioniert, der Nutzen aber kleiner ausfällt als erwartet?
Dann ist Einfrieren eine legitime und häufig richtige Entscheidung: Die Funktion trägt technisch, deckt aber den dauerhaften Kontroll-, Pflege- und Lizenzaufwand nicht. Insgesamt sind vier Ergebnisse zulässig – skalieren, nachschärfen mit einem erneut befristeten Durchlauf, einfrieren oder abbrechen – und drei davon sind keine Ausweitung. Diese Disziplin hat einen belegten wirtschaftlichen Hintergrund: Laut einer McKinsey-Analyse aus dem Jahr 2025 schöpfen knapp 70 Prozent der ERP-Transformationsprogramme ihr Potenzial nicht voll aus, überwiegend wegen des organisatorischen Vorgehens und nicht wegen der Technologie. Ein sauber beendeter Pilot ist gemessen daran das günstigste Ergebnis einer Prüfung.