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Häufig gestellte Fragen

Was bringt künstliche Intelligenz im ERP konkret?

KI im ERP verbessert vor allem Prognosen wie Bedarfs- und Absatzvorhersagen, automatisiert wiederkehrende Routine wie Belegerkennung und Kontierung und stellt Sprachassistenten bereit, die Fragen beantworten und Aktionen ausführen. Hinzu kommt die Anomalie-Erkennung, die auffällige Buchungen, mögliche Betrugsmuster oder Qualitätsabweichungen früh sichtbar macht. Der Nutzen ist real, hängt aber stark von sauberen Stammdaten und durchdachten Prozessen ab und stellt sich selten von allein ein. Aussagekräftig ist deshalb nicht das Buzzword, sondern der konkrete, messbare Anwendungsfall im eigenen Prozess.

Welche KI-Anwendungsfälle gibt es im ERP konkret?

Typische Anwendungsfälle sind Demand Forecasting für KI-gestützte Bedarfsprognosen, Predictive Maintenance zur Wartungsplanung vor dem Ausfall und die automatische Verarbeitung von Eingangsrechnungen vom Auslesen über die Prüfung bis zur Verbuchung. Hinzu kommen Process Mining, das Ineffizienzen in Abläufen aufdeckt, sowie Chatbots als interne Self-Service-Assistenten. Im Personalbereich werden KI-Funktionen außerdem für Bewerber-Vorauswahl und im Finanzbereich für Bonitätsprüfungen eingesetzt, die rechtlich besonders sensibel sind. Welche dieser Fälle sich lohnen, entscheidet sich an hoher Wiederholrate, klar messbarem Ergebnis und verfügbaren Daten.

Ersetzt KI im ERP menschliche Entscheidungen?

Nein, KI unterstützt und beschleunigt Abläufe, ersetzt bei Buchungen und geschäftskritischen Entscheidungen aber keine menschliche Aufsicht. Das ist nicht nur eine Frage der Sorgfalt, sondern auch der Compliance und Haftung, denn der einsetzende Betrieb gilt rechtlich als Betreiber des KI-Systems. Für als Hochrisiko eingestufte Anwendungen wie Bewerber-Screening oder Kreditwürdigkeitsprüfungen schreibt die EU-KI-Verordnung ausdrücklich eine menschliche Aufsicht vor, wobei die Pflichten für solche Hochrisiko-Systeme nach aktuellem Stand voraussichtlich erst Ende 2027 greifen. KI ist damit ein Werkzeug, das Vorschläge und Vorbereitung liefert, während die Verantwortung für die Entscheidung beim Menschen bleibt.

Welche Anbieter haben KI im ERP integriert?

Zu den großen Anbietern zählen SAP mit dem Assistenten Joule in S/4HANA und der Business Technology Platform sowie Microsoft mit Copilot in Dynamics 365, eng verzahnt mit der Power Platform. Auch Oracle bietet in seiner Fusion-Cloud zahlreiche eingebettete KI-Agenten, während Infor und NetSuite eigene KI- und Analytics-Funktionen etwa für Bedarfsprognosen mitbringen. Zunehmend bauen auch Cloud-ERPs aus dem DACH-Raum KI-Features für Belegverarbeitung und Prognose aus. Bei der Auswahl sollte weniger das Marketing-Versprechen zählen als die nachweisbare Wirkung im konkreten eigenen Prozess.

Welche Voraussetzungen braucht KI im ERP, um Nutzen zu stiften?

Die wichtigste Voraussetzung ist Datenqualität, denn KI-Funktionen sind nur so gut wie die zugrunde liegenden Stammdaten, und Branchenerhebungen nennen mangelnde Datenqualität und Datensilos als häufigste Ursache gescheiterter Projekte. Bewährt hat sich ein schrittweises Vorgehen aus Use-Case-Auswahl, Prüfung der Data Readiness, einem Pilot mit definierten Kennzahlen und anschließender Skalierung. Ebenso entscheidend ist die frühe Einbindung und Schulung der Belegschaft, weil ohne Kompetenzaufbau messbare Ergebnisse meist ausbleiben. Realistische Amortisationszeiträume liegen bei etwa 6 bis 18 Monaten, sofern Anwendungsfälle nach Wirkung, Machbarkeit und Datenverfügbarkeit priorisiert werden.

Welche Pflichten gelten beim KI-Einsatz im ERP nach der EU-KI-Verordnung?

Wer KI im ERP nutzt, gilt rechtlich als Betreiber und trägt eigene Pflichten aus der EU-KI-Verordnung. Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Artikel 4 eine ausreichende KI-Kompetenz aller Beschäftigten, die mit KI-Systemen arbeiten, unabhängig von Unternehmensgröße und Risikoklasse und auch bei reiner Nutzung einer Cloud-Lösung mit eingebetteter KI. Für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, unter die ERP-Funktionen wie Bewerber-Screening und Bonitätsprüfung fallen, gelten Pflichten zu Dokumentation, menschlicher Aufsicht und Datenqualität; der ursprüngliche Stichtag 2. August 2026 soll nach dem politisch vereinbarten Digital-Omnibus (Stand Mitte 2026 noch nicht final verabschiedet) auf den 2. Dezember 2027 verschoben werden. Bei Verstößen gegen die Hochrisiko-Pflichten drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist, während verbotene KI-Praktiken sogar mit bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent geahndet werden.

Wie steht es um Datenschutz und DSGVO beim KI-Einsatz im ERP?

KI-Funktionen im ERP verarbeiten regelmäßig personenbezogene Daten, etwa von Beschäftigten, Bewerbern oder Kunden, und müssen daher DSGVO-konform betrieben werden. Erforderlich sind eine tragfähige Rechtsgrundlage, das Prinzip der Datenminimierung sowie Transparenz darüber, welche Daten für welchen Zweck genutzt werden. Bei automatisierten Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung greifen zusätzlich besondere Vorgaben, weshalb menschliche Kontrolle und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen sind. Ab dem 2. August 2026 verlangt die EU-KI-Verordnung ergänzend, dass KI-generierte Inhalte und Chatbot-Antworten als solche gekennzeichnet werden.