Häufig gestellte Fragen

Seit wann gilt die E-Rechnungspflicht in Deutschland?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können — dafür gibt es keine Übergangsfrist. Die Pflicht zum Versand folgt gestaffelt bis 2028.

Ab wann muss ich E-Rechnungen versenden?

Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen versenden. Ab 1. Januar 2028 gilt die Versand-Pflicht für alle inländischen B2B-Umsätze. Bis dahin sind Papier und PDF mit Zustimmung des Empfängers erlaubt.

Ist ein PDF eine E-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung muss ein strukturiertes, maschinenlesbares Format nach EN 16931 sein (XRechnung oder ZUGFeRD ab Profil EN 16931). Ein klassisches PDF ohne eingebettete strukturierte Daten gilt nicht als E-Rechnung.

Welche Formate sind erlaubt?

Zulässig sind alle Formate, die der Norm EN 16931 entsprechen — in Deutschland vor allem XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD ab Version 2.x im Profil EN 16931 (Hybrid aus PDF und XML).

Was muss mein ERP für die E-Rechnungspflicht können?

Es muss EN-16931-konforme E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und ab 2027/2028 auch erstellen können, eine Format-Validierung bieten, GoBD-konform archivieren und sauber an DATEV exportieren. Die meisten modernen Systeme unterstützen das bereits.

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