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Häufig gestellte Fragen

Worin unterscheidet sich ein Hochschul-ERP von einem Standard-ERP?

Hochschulen benötigen meist eine parallele Rechnungslegung aus kameralistischen und doppischen Strukturen, eine feingranulare Mittelbewirtschaftung über Titel, Konten und Projekte sowie eine umfassende Drittmittelverwaltung mit individuellen Geberauflagen. Hinzu kommen Besonderheiten des öffentlichen Sektors wie das Haushaltsrecht der Länder, Tarifregelungen nach TV-L und Vergabevorschriften, die ein gewöhnliches Industrie-ERP nicht von Haus aus abbildet. Standard-Plattformen werden dafür entweder um Public-Sector- und Hochschulmodule erweitert oder durch spezialisierte Lösungen wie die Hochschul-ERP-Module der HIS eG ergänzt. Die konkrete Ausgestaltung hängt stark von Größe, Trägerland und Customizing-Tiefe der jeweiligen Einrichtung ab.

Welche Rolle spielt das Campus-Management-System neben dem ERP?

Campus-Management-Systeme verwalten den studentischen Lebenszyklus von der Bewerbung über Immatrikulation, Modul- und Prüfungsverwaltung bis zum Abschluss, während das ERP die administrativen Prozesse rund um Finanzen, Beschaffung, Personal und Drittmittel übernimmt. Beide Welten tauschen über standardisierte Schnittstellen Daten zu Studierenden, Gebühren, Stipendien und Personal aus. Im deutschen Hochschulraum ist HISinOne der HIS eG sehr verbreitet, deren Genossenschaft nach eigenen Angaben mehr als 220 Hochschulen als Mitglieder umfasst; daneben sind Lösungen wie CampusNet oder CAMPUSonline sowie Eigenentwicklungen im Einsatz. Eine saubere Kopplung der beiden Systeme ist entscheidend, damit Daten nicht doppelt gepflegt werden müssen.

Wie unterstützt das ERP Drittmittelprojekte mit unterschiedlichen Gebern?

Ein leistungsfähiges Hochschul-ERP modelliert Förderlinien als eigene Projektstrukturen mit hinterlegten Geberregeln, Förderquoten, Personalkostenarten und Berichtsterminen, sodass Buchungen automatisch gegen die Vorgaben geprüft werden. Das ist wichtig, weil die Geber unterschiedliche Overhead- und Pauschalregeln kennen: Die DFG gewährt für laufende Bewilligungen eine Programmpauschale von 22 Prozent (für Neubewilligungen ab 2027 auf 25 Prozent angehoben), das BMBF eine Projektpauschale von 20 Prozent und die EU-Rahmenprogramme Horizon 2020 und Horizon Europe einen Overhead von 25 Prozent auf die direkten Kosten. Mittelabrufe und Verwendungsnachweise lassen sich so teilautomatisiert im jeweiligen Format der Förderorganisation erzeugen, was den manuellen Aufwand für Drittmittelreferate reduziert, die sonst zwischen Tabellenkalkulation, Förderportal und ERP wechseln müssten.

Wie hoch ist der Drittmittelanteil an deutschen Hochschulen und warum ist das für die ERP-Auswahl relevant?

Drittmittel machen einen erheblichen Teil der Hochschulfinanzierung aus: Laut DFG-Förderatlas standen 2022 rund 26,7 Milliarden Euro Grundmittel etwa 10,4 Milliarden Euro Drittmitteln gegenüber, was einer Drittmittelquote von rund 28 Prozent entspricht. Der Bund war dabei der größte Drittmittelgeber, während der DFG-Anteil an den Drittmitteln der Hochschulen mit rund 31,5 Prozent weiterhin bei etwa einem Drittel lag. Weil diese Mittel zweckgebunden sind und gegenüber den Gebern nachgewiesen werden müssen, muss das ERP eine klare Trennung zwischen Grundausstattung und Drittmitteln sowie eine projektbezogene Vollkostenrechnung leisten. Für die Systemauswahl ist die Tiefe und Geberregelkonformität der Drittmittelverwaltung deshalb oft ein zentrales Kriterium.

Welche steuerlichen und rechnungsbezogenen Pflichten muss ein Hochschul-ERP abbilden?

Als Körperschaften des öffentlichen Rechts müssen staatliche Hochschulen spätestens ab dem 1. Januar 2027 die Umsatzsteuerregelung nach § 2b UStG verpflichtend anwenden, nachdem die Übergangsfrist mehrfach bis Ende 2026 verlängert wurde. Dadurch werden mehr wirtschaftliche Tätigkeiten umsatzsteuerpflichtig, was eine saubere Abbildung von Leistungen, Verträgen und Betrieben gewerblicher Art im ERP erfordert. Parallel gilt im Rechnungsverkehr die elektronische Rechnung als Standard: Öffentliche Auftraggeber müssen strukturierte Formate wie XRechnung verarbeiten, und seit dem 1. Januar 2025 besteht im inländischen B2B-Bereich grundsätzlich eine Empfangspflicht für E-Rechnungen nach dem Standard EN 16931, wobei eine klassische PDF-Rechnung allein dafür nicht mehr ausreicht. Ein Hochschul-ERP sollte diese Formate, Vergabe-Workflows und vollständige Audit-Trails daher durchgängig unterstützen.

Was ist bei der parallelen Buchführung zwischen Kameralistik und Doppik zu beachten?

Viele Hochschulen befinden sich im Übergang von der klassischen kameralistischen Haushaltsführung hin zur kaufmännischen doppelten Buchführung (Doppik), teils in Verbindung mit der Umstellung von Doppelhaushalten auf mehrjährige Globalbudgets der Länder. Da dieser Übergang föderal sehr unterschiedlich geregelt ist, müssen ERP-Systeme häufig beide Welten parallel führen und untereinander überleiten können. Ein hochschultaugliches ERP bildet deshalb kameralistische Titelstrukturen, doppische Konten sowie das kaufmännische Reporting in einem konsistenten Datenmodell ab. Das erleichtert sowohl die interne Steuerung als auch die Berichtspflichten gegenüber Ministerien und Statistikbehörden.