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Häufig gestellte Fragen

Wird die Einführung eines ERP-Systems gefördert?

Teilweise ja, allerdings nicht mehr über ein einheitliches Bundesprogramm. Die großen Bundeszuschüsse Digital Jetzt und go-digital sind ausgelaufen, sodass direkte Zuschüsse heute fast ausschließlich über die Digitalbonus-Programme der Bundesländer laufen (Stand 2026). Ergänzend stehen zinsgünstige KfW-Förderkredite mit Tilgungszuschuss, die geförderte BAFA-Unternehmensberatung und die kostenlose Beratung der Mittelstand-Digital Zentren zur Verfügung. Ob konkret Ihr Vorhaben förderfähig ist, hängt vom Bundesland, der Unternehmensgröße und der genauen Kostenstruktur des Projekts ab.

Gibt es Digital Jetzt und go-digital noch?

Nein, beide Bundesprogramme nehmen keine Neuanträge mehr an. Digital Jetzt endete bereits zum 31.12.2023, das Beratungsprogramm go-digital lief aus Haushaltsgründen zum 31.12.2024 aus. Einen direkten bundesweiten Nachfolger mit Investitionszuschuss hat das Bundeswirtschaftsministerium nicht aufgelegt; offiziell verweist der Bund stattdessen auf die kostenlosen Mittelstand-Digital Zentren, die KfW-Förderung und die Länder-Digitalboni. Für förderfähige Beratung ist die BAFA-Unternehmensberatung eine Anlaufstelle, für Investitionen die Länder-Digitalboni und die KfW-Förderkredite.

Wo finde ich aktuelle ERP-Förderprogramme für mein Bundesland?

Der zentrale Einstieg ist die Förderdatenbank des Bundes unter foerderdatenbank.de, die sich nach Bundesland und Thema „Digitalisierung“ filtern lässt. Verbindlich sind jedoch immer die Richtlinien der jeweiligen Landes-Förderbank, etwa LfA Förderbank Bayern, NRW.BANK oder IBB in Berlin, weil sich Konditionen und Antragsfenster häufig ändern. Kostenlose, anbieterneutrale Orientierung bieten zusätzlich das Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren sowie die örtliche IHK oder Handwerkskammer. Prüfen Sie den aktuellen Stand stets unmittelbar vor der Antragstellung, da viele Programme nur befristet oder mit begrenztem Budget laufen.

Wie hoch ist ein Digitalbonus der Länder und welche Förderquote gilt?

Höhe und Quote unterscheiden sich deutlich je nach Bundesland und liegen typischerweise zwischen 30 und 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Bayern fördert über den Digitalbonus beispielsweise bis 7.500 Euro im Standard und bis 30.000 Euro in der Plus-Variante bei einem Fördersatz von bis zu 50 Prozent, während andere Länder eigene Obergrenzen und Bedingungen festlegen. Die Zuschussbeträge reichen in der Praxis von wenigen Tausend Euro pauschal bis zu höheren Beträgen für Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt. Da die Programme regelmäßig angepasst werden, sollten Sie die genauen Werte vor dem Antrag in der jeweils gültigen Landesrichtlinie nachschlagen.

Was ist der KfW-ERP-Kredit und ist das ein Zuschuss?

Der KfW-ERP-Förderkredit ist ein zinsgünstiger Investitionskredit und kein verlorener Zuschuss, auch wenn ein Tilgungszuschuss die Rückzahlung reduzieren kann. Das „ERP“ im Namen steht dabei für European Recovery Programme und hat nichts mit Enterprise Resource Planning zu tun. Seit dem 1. Juli 2025 lassen sich über den ERP-Förderkredit Digitalisierung (Programmnummern 511 und 512) auch Digitalisierungs- und ERP-Vorhaben finanzieren, in höheren Förderstufen mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 200.000 Euro. Beantragt wird der Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern über die eigene Hausbank.

Welche Kosten eines ERP-Projekts sind förderfähig?

Förderprogramme zielen auf nachweisbare Digitalisierungsschritte und nicht auf den laufenden Betrieb, weshalb nicht jeder Projektposten zuschussfähig ist. In der Regel förderfähig sind Software-Lizenzen oder Einrichtungsgebühren von Cloud-Lösungen, externe Einführungs- und Beratungsleistungen, Datenmigration, Schnittstellen sowie projektbezogene Mitarbeiterschulungen. Häufig nicht gefördert werden dagegen laufende Abo-Gebühren über die Projektlaufzeit hinaus, Standard-Hardware ohne klaren Digitalisierungsbezug, interne Personalkosten und die Umsatzsteuer bei vorsteuerabzugsberechtigten Betrieben. Die genaue Abgrenzung legt die jeweilige Landesrichtlinie fest, sodass sich ein Blick in das Merkblatt vor der Kalkulation lohnt.

Warum darf ich vor der Bewilligung nichts beauftragen?

Nahezu alle Zuschussprogramme verlangen, dass der Antrag vor dem Vorhabenbeginn gestellt und der Zuwendungsbescheid abgewartet wird. Bereits eine rechtsverbindliche Bestellung oder ein unterschriebener Dienstleistungs- oder Kaufvertrag gilt als vorzeitiger Maßnahmenbeginn und führt in aller Regel zum vollständigen Förderverlust. Unverbindliche Kostenvoranschläge und Angebote dürfen Sie dagegen vorher einholen, denn sie begründen noch keinen Vorhabenbeginn. Erst nach Erhalt der schriftlichen Bewilligung sollten Sie Lizenzen, Einführung oder Schulung verbindlich beauftragen.

Was bedeutet die De-minimis-Grenze für meine ERP-Förderung?

Viele Digitalbonus- und Beratungsprogramme werden als De-minimis-Beihilfe gewährt, sodass alle solchen Beihilfen eines Unternehmens zusammen einen Höchstbetrag nicht überschreiten dürfen. Seit der Neuregelung zum 1. Januar 2024 liegt diese Obergrenze bei 300.000 Euro je Unternehmen, wobei der maßgebliche Zeitraum gleitend die letzten drei Jahre ab dem Tag der Bewilligung umfasst und nicht mehr nach Steuerjahren berechnet wird. Im Antrag müssen Sie alle in diesem Zeitraum erhaltenen De-minimis-Beihilfen angeben, da sonst der Förderverlust droht. Prüfen Sie deshalb vorab, ob Ihr verbleibendes De-minimis-Budget für das geplante ERP-Vorhaben ausreicht.